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Förderfahrplan der KfW für die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)

Im Jahr 2024 startet die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude stufenweise. Die reformierte Förderrichtlinie wurde am 29. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Annika Wälte
von Annika Wälte  in München, publiziert 08.01.2024
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Voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 können Privatpersonen, die Eigentümerin oder Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und es selbst bewohnen, Anträge auf einen Zuschuss sowie für einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen stellen. Dieser Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder mit einem Zuwendungsbescheid des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich.

So geht’s

Interessierte registrieren sich im Kundenportal der KfW, um anschließend den Antrag stellen zu können. Dies ist voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 möglich. Voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 steht dann ein ergänzender, zinsgünstiger KfW-Förderkredit zur Verfügung, der über den durchleitenden Finanzierungspartner beantragt werden kann. Erhältlich ist dieser für Antragstellende, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW und/oder einen Zuwendungsbescheid für weitere Maßnahmen vom BAFA nach der neuen Förderrichtlinie erhalten haben.
Der Heizungstausch kann bereits jetzt beauftragt und der Förderantrag zu den neuen Konditionen – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden.

Was und wieviel wird bezuschusst

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt für selbst genutzte Wohngebäude mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) bei 30.000 Euro. Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 Prozent, hinzu kommt gegebenenfalls ein Effizienzbonus von fünf Prozent für Wärmepumpen oder ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen.
Zusätzlich können ein Effizienzbonus von fünf Prozent, ein Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 20 Prozent sowie ein Einkommensbonus von 30 Prozent beantragt werden. Die Grenze für den Einkommensbonus liegt bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro. Diese Boni sind kumulierbar. Die Zuschussförderung für den Heizungstausch kann so bis zu 70 Prozent betragen – der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 21.000 Euro.
Zusätzlich ist ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2.500 Euro erhältlich. Auch einzelne Effizienzmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch sind förderfähig. Der Bund stellt dafür künftig weiterhin einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 20 Prozent bereit. Dieser besteht aus einer Grundförderung von 15 Prozent plus gegebenenfalls fünf einem Fünf-Prozent-Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus).

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