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Wiederaufbau nach der Flut: Staatliche Hilfen und Stundungen, Zinsfreiheit und kostenlose Rückführung bei Krediten

Interhyp gibt einen Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten. Geschäftsstelle Euskirchen ebenfalls vom Hochwasser betroffen. Geschäftsstellen-Leiter berät Immobilienbesitzer mit Finanzierungsbedarf und rät zum Vergleich.

publiziert am 17.09.2021
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(München/Euskirchen/Frechen, 17. September 2021) Rund zwei Monate nach der verheerenden Flutkatastrophe in Deutschland ist der Wiederaufbau für viele Immobilieneigentümer eine große Herausforderung. Gerade wurden umfangreiche staatliche Hilfen für den Wiederaufbau veröffentlicht. Auch viele Sparkassen, Genossenschaftsbanken und überregionale Banken hatten in den vergangenen Wochen reagiert und Bestandskunden zum Teil kostenlose Stundungen oder für Neukunden zinsgünstige oder zinslose Kredite angeboten, zum Teil mit kostenloser Tilgungsmöglichkeit, berichtet die Interhyp AG, Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen. "Für viele Menschen ist mit der Hochwasser-Katastrophe die Existenzgrundlage weggebrochen. Entschädigungen und Fördermittel sind eine wichtige Hilfe", erklärt Mirjam Mohr, Vorständin Privatkundengeschäft bei der Interhyp AG. "Ergänzend oder zur Überbrückung können im Einzelfall auch Kredite sinnvoll sein." Eine Geschäftsstelle von Interhyp, die Geschäftsstelle Euskirchen, ist selbst vom Hochwasser betroffen und eröffnet neu im nahegelegenen Frechen. Geschäftsstellenleiter Eike Rieck berät Betroffene in der Region und sagt: "Stundungen können Immobilienbesitzern mit laufenden Krediten helfen. Ob für Renovierung, Modernisierung oder Wiederaufbau neben den staatlichen Hilfen noch ein Kredit empfehlenswert sein kann, ist individuell zu klären." Bis Fördergelder fließen, könne zum Beispiel eine Zwischenfinanzierung mit jederzeitiger Tilgungsmöglichkeit hilfreich sein. Eike Rieck: "Die Kredithöhen, Laufzeiten und Zinshöhen fallen je nach Anbieter unterschiedlich aus. Den Darlehen gemein sind meist vergleichsweise günstige Zinsen, zum Teil sogar Nullzinsen, und flexible Rückzahlungsoptionen."

Staatliche Hilfen und Förderprogramme

"Viele Menschen sind immer noch mit Aufräumarbeiten beschäftigt und stellen sich die Frage, wie sie nach der verheerenden Flutkatastrophe den Wiederaufbau und Renovierungen finanzieren können", so Rieck. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hatten unbürokratisch Soforthilfen von bis zu 3.500 Euro angeboten, die viele beantragt haben. Allerdings sei die Frist für den Antrag vor Kurzem ausgelaufen, berichtet Rieck und die Schäden betragen oftmals mehrere Zehntausend Euro. Im September wurden nun die neuen Aufbauhilfen für Privathaushalte veröffentlicht, die unter anderem Entschädigungen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erfassen. Eine entsprechende Verordnung ist gerade in Kraft getreten, in der auch die in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen betroffenen Regionen aufgeführt sind. Die Anträge können in Nordrhein-Westfalen seit dem 17. September über ein Online-Förderportal gestellt werden.

In Nordrhein-Westfalen bietet zudem die NRW-Bank bis zum 31. Dezember unbürokratische, zinsgünstige Kredite an. Privatpersonen können das Programm Gebäudesanierung als Soforthilfe für Hochwasserschäden nutzen. Gefördert wird die Instandsetzung von unwetterbedingten Schäden und hochwasserbedingten Aufräum- und Reinigungsarbeiten an selbstgenutzten Wohnimmobilien sowie an deren Heizungsanlagen und Sanitärinstallationen. Sie können bis zu 75.000 Euro mit einem Zinssatz von 0,01 Prozent finanzieren in allen Laufzeitvarianten von bis zu 20 Jahren.

In Bayern können sich Betroffene an das jeweilige Landratsamt wenden, um bis 30. September Soforthilfen bis zu 5.000 Euro pro Haushalt für Hausrat und bis zu 10.000 Euro pro Haushalt (bei Ölschaden an Gebäuden) zu erhalten.

Sinnvoll könne im Einzelfall auch ein Förderprogramm der staatlichen KfW-Bank sein, so Rieck. Für Betroffene der Flutkatastrophe gelten Ausnahmeregelungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), über die zinsgünstige Kredite und Zuschüsse möglich sind. Betroffene können zum Beispiel mit dem Vorhaben starten, bevor sie den Antrag stellen. Das heißt, dass sie die Förderung auch noch beantragen können, wenn sie bereits mit dem Wiederaufbau begonnen haben. Zudem ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln zur Bekämpfung der Flutkatastrophe möglich.

Regionale Sparkassen und Genossenschaftsbanken: Hilfen von 2.500 bis 80.000 Euro

"Ergänzend, als Überbrückung oder für Zwischenfinanzierungen könnten auch zinsgünstige Kredite von regionalen Kreditinstituten in Frage kommen", erklärt Eike Rieck. Für Flutopfer mit überschaubaren baulichen Zerstörungen gibt es laut Interhyp von rund 20 regionalen Genossenschaftsbanken und Sparkassen von Aachen über Ahrweiler bis Wuppertal beispielsweise zinslose oder zinsgünstige Darlehen oder Überbrückungskredite ab 2.500 Euro bis 30.000 Euro, 50.000 Euro sogar 80.000 Euro. Die Laufzeiten reichen von 12 Monaten (1 Jahr) bis zu 120 Monaten (10 Jahre).

Überregionale Banken: 150.000 Euro zu 0,01 Prozent für Neukunden

Auch einige wenige deutschlandweit agierende Institute bieten Kredite bis zu einer Darlehenshöhe von 150.000 Euro zu symbolischen Zinssätzen von 0,01 Prozent an. Andere Banken haben die Mindestkredithöhen gesenkt, Aufschläge bei Kleindarlehen gestrichen oder erlauben Ratenaussetzungen. "Betroffene Bestandskunden sollten mit ihren Banken sprechen. Wir versuchen, einen Überblick zu geben, welche Möglichkeiten für Betroffene in Frage kommen könnten", sagt Rieck.

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