Wir verwenden Cookies zu Funktions-, Performance- und Komfortzwecken sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte und Anzeigen, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten und den Betrieb unserer Website sicherzustellen. Unter "Cookie Einstellungen" können Sie selbst entscheiden, welche Cookie-Kategorien Sie zulassen sowie Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder Ihre Zustimmung widerrufen. Ihre Zustimmung schließt den Einsatz von Drittanbietern oder externen Unternehmen ein, die ihren Sitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union, wie z.B. in der USA haben. In diesen Ländern kann trotz sorgfältiger Auswahl und Verpflichtung der Dienstleister ggf. kein angemessenes Datenschutzniveau garantiert werden. Sofern eine Datenübermittlung in die USA stattfindet, besteht ggf. das Risiko, dass diese Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden können, ohne dass wirksame Rechtsbehelfe vorhanden oder sämtliche Betroffenenrechte durchsetzbar sind. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wiederaufbau nach der Flut: Staatliche Hilfen und Stundungen, Zinsfreiheit und kostenlose Rückführung bei Krediten
Interhyp gibt einen Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten. Geschäftsstelle Euskirchen ebenfalls vom Hochwasser betroffen. Geschäftsstellen-Leiter berät Immobilienbesitzer mit Finanzierungsbedarf und rät zum Vergleich.
"Viele Menschen sind immer noch mit Aufräumarbeiten beschäftigt und stellen sich die Frage, wie sie nach der verheerenden Flutkatastrophe den Wiederaufbau und Renovierungen finanzieren können", so Rieck. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hatten unbürokratisch Soforthilfen von bis zu 3.500 Euro angeboten, die viele beantragt haben. Allerdings sei die Frist für den Antrag vor Kurzem ausgelaufen, berichtet Rieck und die Schäden betragen oftmals mehrere Zehntausend Euro. Im September wurden nun die neuen Aufbauhilfen für Privathaushalte veröffentlicht, die unter anderem Entschädigungen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erfassen. Eine entsprechende Verordnung ist gerade in Kraft getreten, in der auch die in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen betroffenen Regionen aufgeführt sind. Die Anträge können in Nordrhein-Westfalen seit dem 17. September über ein Online-Förderportal gestellt werden.
In Nordrhein-Westfalen bietet zudem die NRW-Bank bis zum 31. Dezember unbürokratische, zinsgünstige Kredite an. Privatpersonen können das Programm Gebäudesanierung als Soforthilfe für Hochwasserschäden nutzen. Gefördert wird die Instandsetzung von unwetterbedingten Schäden und hochwasserbedingten Aufräum- und Reinigungsarbeiten an selbstgenutzten Wohnimmobilien sowie an deren Heizungsanlagen und Sanitärinstallationen. Sie können bis zu 75.000 Euro mit einem Zinssatz von 0,01 Prozent finanzieren in allen Laufzeitvarianten von bis zu 20 Jahren.
In Bayern können sich Betroffene an das jeweilige Landratsamt wenden, um bis 30. September Soforthilfen bis zu 5.000 Euro pro Haushalt für Hausrat und bis zu 10.000 Euro pro Haushalt (bei Ölschaden an Gebäuden) zu erhalten.
Sinnvoll könne im Einzelfall auch ein Förderprogramm der staatlichen KfW-Bank sein, so Rieck. Für Betroffene der Flutkatastrophe gelten Ausnahmeregelungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), über die zinsgünstige Kredite und Zuschüsse möglich sind. Betroffene können zum Beispiel mit dem Vorhaben starten, bevor sie den Antrag stellen. Das heißt, dass sie die Förderung auch noch beantragen können, wenn sie bereits mit dem Wiederaufbau begonnen haben. Zudem ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln zur Bekämpfung der Flutkatastrophe möglich.
"Ergänzend, als Überbrückung oder für Zwischenfinanzierungen könnten auch zinsgünstige Kredite von regionalen Kreditinstituten in Frage kommen", erklärt Eike Rieck. Für Flutopfer mit überschaubaren baulichen Zerstörungen gibt es laut Interhyp von rund 20 regionalen Genossenschaftsbanken und Sparkassen von Aachen über Ahrweiler bis Wuppertal beispielsweise zinslose oder zinsgünstige Darlehen oder Überbrückungskredite ab 2.500 Euro bis 30.000 Euro, 50.000 Euro sogar 80.000 Euro. Die Laufzeiten reichen von 12 Monaten (1 Jahr) bis zu 120 Monaten (10 Jahre).
Auch einige wenige deutschlandweit agierende Institute bieten Kredite bis zu einer Darlehenshöhe von 150.000 Euro zu symbolischen Zinssätzen von 0,01 Prozent an. Andere Banken haben die Mindestkredithöhen gesenkt, Aufschläge bei Kleindarlehen gestrichen oder erlauben Ratenaussetzungen. "Betroffene Bestandskunden sollten mit ihren Banken sprechen. Wir versuchen, einen Überblick zu geben, welche Möglichkeiten für Betroffene in Frage kommen könnten", sagt Rieck.