Wichtiger Tipp, um Zinsangebot zu schützen
Interhyp: Vollständige und aktuelle Unterlagen sind der Schlüssel zur Konditionssicherung. In Zeiten beinahe täglich steigender Bauzinsen ist Geschwindigkeit und Genauigkeit beim Einreichen der Unterlagen essentiell. Nur wenn alle nötigen Unterlagen fristgerecht beim Kreditgeber liegen, hat das Zinsangebot der Bank Bestand.
(München, 21. März 2022) Die zweite Kommastelle der Bauzinsen ändert sich beinahe täglich. Wer in diesen Wochen eine Immobilie kaufen möchte, kann im Abstand von wenigen Tagen durchaus unterschiedliche Monatsraten für die gleiche Darlehenssumme erhalten. Sobald eine Kundin oder ein Kunde jedoch ein konkretes Angebot von einem Kreditgeber erhält, gilt dieses fünf bis 10 Tage, das variiert von Bank zu Bank. „Allerdings müssen in dieser Zeit wirklich alle nötigen Unterlagen bei der Bank eingereicht werden, sonst verfällt dieses Zinsangebot“, sagt Mirjam Mohr, Vorständin für das Privatkundengeschäft bei Interhyp, Deutschlands größtem Vermittler privater Baufinanzierungen. Und hierfür gibt es dann in der Regel keine Ausnahmen: „Wir empfehlen also vorab das Gespräch mit einer Finanzierungsberaterin oder einem –berater zu führen, damit im Falle des Falles jedes Dokument griffbereit ist.“
Die Zinsen für zehnjährige Darlehen sind seit Jahresbeginn von 1 % auf 1,8 % gestiegen. Damit erhöht sich bei einem Finanzierungsbedarf von 300.000 Euro für eine Immobilie die monatliche Rate um 200 Euro. Das sind 2.400 Euro im Jahr und 24.000 Euro in zehn Jahren.
Wer endlich das passende Haus oder die passende Wohnung gefunden hat, steht schon seit langer Zeit unter erheblichem Druck. Das knappe Angebot und die steigenden Immobilienpreise führen ohnehin schon zu einer schwierigen Situation für Suchende. Nun steigen auch noch die Zinsen, und das beinahe täglich. „Wer in diesen Tagen ein konkretes Kreditangebot von einer Bank erhält, der hat maximal fünf bis zehn Tage Zeit, alle Unterlagen einzureichen. Solange bleibt die Kondition erhalten“, sagt die Interhyp-Vorständin. „Wir wissen aus Erfahrung, dass Kundinnen und Kunden eben doch nicht immer jedes gewünschte Dokument in Reichweite haben. Da liegt dann schon mal ein Einkommenssteuerbescheid irgendwo auf dem Speicher, oder für die Wohnflächenberechnung wird grob ein Grundriss der Immobilie per Hand gezeichnet.“ Doch wer die Frist versäume, dessen Kondition könne nicht gesichert werden. Und dies kann aktuell auf lange Sicht für die Käuferinnen und Käufer teuer werden. Mirjam Mohr: „Gut vorbereitet, ist wie immer schon halb gewonnen, wir empfehlen, die Standard-Dokumente vorab in Ruhe zusammen zu suchen.“
Nicht jede Bank, Sparkasse oder Versicherung hat die gleichen Vorgaben, doch folgende Dokumente sollten alle Immobiliensuchenden rasch zur Hand haben:
Persönliche Unterlagen
- Personalausweis
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen der vergangenen drei Monate (ggf. Rentenbescheinigung)
- Kontoauszüge der vergangenen drei Monate
- Offizieller Nachweis über Eigenkapital bzw. Kapitaleinkünfte, z.B. Kontoauszug, Depotauszug
- Einkommenssteuerbescheide der vergangenen zwei Jahre
- Für Selbstständige: aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, Bilanzen der vergangenen zwei Jahre
Objektunterlagen
- Fotos der Immobilie (Vorder- und Rückseite)
- Bauzeichnung / Grundriss
- Bauunterlagen (Wohnflächenberechnung, Ansicht, Schnitt, Baubeschreibung)
- Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)
- Kaufvertrag bzw. Entwurf
- Energienachweis
- Aufstellung der geplanten Eigenleistung
- Flurkarten / Lageplan
- Nachweis über geplante oder bereits durchgeführte Modernisierung
- Teilungserklärung bei Wohnungen
- Erbbaurechtsvertrag bei Erbbaurecht
Beim Bau einer Immobilie, beim Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage, für Modernisierungen oder bei Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen kommen gegebenenfalls noch weitere Dokumente hinzu.