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Sondertilgung: Je früher, desto besser
Extra-Geld vom Chef für schnellere Schuldenfreiheit einsetzen / Zeitpunkt der Sondertilgung wichtig
Rund zwei Drittel aller Darlehensnehmer haben die Möglichkeit zur Extratilgung bei ihrer Immobilienfinanzierung vereinbart. Vorwiegend beträgt die mögliche Höhe der Sondertilgung zwischen 5 und 10 Prozent der Nettodarlehenssumme jährlich oder es ist ein bestimmter Höchstbetrag, z.B. 10.000 Euro pro Jahr, festgelegt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass viele Eigenheimbesitzer diese Möglichkeit nicht regelmäßig nutzen.
Dabei lohnt sich die Inanspruchnahme des Sonderzahlungsrechts mehrfach - auch wenn sie nur ein einziges Mal ausgeführt wird: "Wer im Juli 2009 ein Darlehen über 200.000 Euro zu 5 Prozent nominal mit einprozentiger Anfangstilgung aufgenommen hat und heute 10.000 Euro außerplanmäßig tilgt, hat am Ende der Sollzinsbindung im Jahr 2019 durch den Zinseszinseffekt eine um 12.414 Euro niedrigere Restschuld. Diese geringere Restschuld schafft zudem einen großen Zeitvorteil, denn der Eigenheimbesitzer ist 3,5 Jahre früher schuldenfrei", rechnet Goris vor.
Eine wichtige Rolle spielt zudem der Zeitpunkt der Sondertilgung: "Um einen maximalen Effekt zu erzielen, sollte die Sonderzahlung des Chefs so schnell wie möglich zur Extratilgung eingesetzt werden. Setzt der Darlehensnehmer die oben erwähnten 10.000 Euro zum Beispiel erst im August statt im Februar 2015 ein, ist seine Restschuld 2019 um 306 Euro höher", erklärt Interhyp-Chef Goris.