Wir verwenden Cookies zu Funktions-, Performance- und Komfortzwecken sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte und Anzeigen, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten und den Betrieb unserer Website sicherzustellen. Unter "Cookie Einstellungen" können Sie selbst entscheiden, welche Cookie-Kategorien Sie zulassen sowie Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder Ihre Zustimmung widerrufen. Ihre Zustimmung schließt den Einsatz von Drittanbietern oder externen Unternehmen ein, die ihren Sitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union, wie z.B. in der USA haben. In diesen Ländern kann trotz sorgfältiger Auswahl und Verpflichtung der Dienstleister ggf. kein angemessenes Datenschutzniveau garantiert werden. Sofern eine Datenübermittlung in die USA stattfindet, besteht ggf. das Risiko, dass diese Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden können, ohne dass wirksame Rechtsbehelfe vorhanden oder sämtliche Betroffenenrechte durchsetzbar sind. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sondertilgung als Entschuldungsturbo
Ausübungszeitpunkt spielt wesentliche Rolle / Je früher, desto besser
Gut zwei Drittel aller Darlehensnehmer haben eine Sondertilgungsoption in ihrer Immobilienfinanzierung vereinbart. Ob und in welcher Höhe, zeigt ein Blick in den Kreditvertrag. Meist ist eine jährliche Extratilgung zwischen 5 und 10 Prozent der Nettodarlehenssumme möglich oder es ist ein bestimmter Höchstbetrag, zum Beispiel 10.000 Euro pro Jahr, festgelegt.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass viele Eigenheimbesitzer ihre Option nicht nutzen. Dabei lohnt sich die Inanspruchnahme des Sonderzahlungsrechts mehrfach – auch wenn sie nur ein einziges Mal ausgeführt wird: "Wer zum Beispiel im April 2012 ein Darlehen über 200.000 Euro zu 4,5 Prozent mit einprozentiger Anfangstilgung aufgenommen hat und heute 10.000 Euro außerplanmäßig tilgt, hat am Ende der Sollzinsbindung im Jahr 2022 durch den Zinseszinseffekt eine um 12.624 Euro niedrigere Restschuld. Diese geringere Restschuld schafft zudem einen großen Zeitvorteil, denn der Eigenheimbesitzer ist 3 Jahre und 9 Monate früher schuldenfrei als ohne Nutzung der Sondertilgungsoption", rechnet Goris vor.
Zudem spielt der Ausübungszeitpunkt eine zentrale Rolle: "Um einen maximalen Effekt zu erzielen, sollte die Sonderzahlung des Chefs so schnell wie möglich zur Extratilgung eingesetzt werden. Setzt der Darlehensnehmer die oben erwähnten 10.000 Euro zum Beispiel erst im August statt im Januar 2017 ein, ist seine Restschuld 2022 um 326 Euro höher und er braucht zwei Monate länger bis zur Schuldenfreiheit", rechnet Interhyp-Chef Goris vor.