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Prüffrist bei Kaufverträgen: Zeit für die Finanzierung nutzen
Beim Immobilienkauf vom Bauträger muss der Notar den Vertrag zwei Wochen vor Beurkundung aushändigen
Mit der Neuregelung, die das Aushändigen des Kaufvertragsentwurfs in die Verantwortung des Notars gibt, soll sichergestellt werden, dass die zweiwöchige Prüffrist grundsätzlich eingehalten wird. Der Notar steht für die Wartefrist ein. Ein Unterschreiten der Frist kommt nur im Einzelfall in Betracht und muss dokumentiert werden. Immobilienkäufer sollten sich auch in heiß umkämpften Immobilienmärkten nicht vom Makler beziehungsweise Verkäufer unter Druck setzen lassen und die Frist nutzen. Schließlich geht es bei der eigenen Immobilie für die meisten Menschen um die größte finanzielle Investition im Leben. Zudem ist die Materie komplex. Dementsprechend empfiehlt es sich, in dieser Frist die Entscheidung und den Vertrag zu prüfen und bei Unklarheiten den Notar um Klärung zu bitten.
Spätestens jetzt sollte man sich aber auch intensiv mit der Finanzierung beschäftigen. Falls nicht schon zuvor geschehen, ist es sinnvoll, den Rat eines Baufinanzierungsspezialisten hinzuzuziehen. Der Finanzierungsexperte klärt den finanziellen Rahmen und die individuellen Bedürfnisse an die Finanzierung und sucht passende Angebote für den Immobilienkredit.
Die Banken benötigen in der Regel den Kaufvertragsentwurf zur Prüfung und zur Zusage der Finanzierung. Je eher der Vertragsentwurf vorliegt, desto eher kommt in der Regel auch die Zusage der Bank. Käufer sollten den Kaufvertrag nur unterschreiben, wenn die finale Finanzierungszusage vorliegt, rät Baufinanzierungsexperte Goris.