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KfW verstärkt Förderung von Energieeffizienz
Energiebewusste Immobilienbesitzer profitieren von Programmanpassungen
Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen stellt die wesentlichen Neuerungen bei den KfW-Fördermöglichkeiten vor.
Mit dem Programm "Energieeffizient Sanieren" (151/152) unterstützt die staatliche KfW-Förderbank ab August dieses Jahres energieeffiziente Maßnahmen an Wohngebäuden, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde - bisher galt hier der 1. Januar 1995 als Fördergrenze. Darüber hinaus wird der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit für Sanierungen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen, von bislang 75.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht.
Wenn zum 1. Januar 2016 die höheren energetischen Anforderungen an Neubauten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft treten, wird der Förderstandard "KfW-Effizienzhaus 70" nahezu den gesetzlichen Anforderungen der EnEV 2014 entsprechen. Aus diesem Grund stellt die KfW die Förderung des KfW-Effizienzhauses 70 zum 31. März 2016 ein und fördert ab 1. April 2016 stattdessen den neuen Standard "KfW-Effizienzhaus 40 Plus" mit einem attraktiven Tilgungszuschuss. Zudem beträgt der Förderhöchstbetrag je Wohneinheit dann 100.000 Euro statt wie bisher 50.000 Euro. Für 20- und 30-jährige Kreditlaufzeiten wird überdies eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt - noch gilt für diese KfW-Darlehen stets die zehnjährige Sollzinsbindung. "Mit dem Angebot einer längeren Zinsbindung vermindert sich das Zinsänderungsrisiko für Kreditnehmer erheblich. Damit werden KfW-Darlehen nochmals deutlich attraktiver - insbesondere für Kunden, die nach hoher Planungssicherheit streben", sagt Interhyp-Chef Goris.