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Jahresendfristen 2021 bei Immobiliendarlehen
Interhyp empfiehlt, Auszahlungsmodalitäten rechtzeitig abzuklären. Ob Zusage oder Auszahlung: Unterlagen jetzt zügig zusammenstellen. Sondertilgungsmöglichkeiten gelten pro Kalenderjahr. Wer eine Auszahlung des Darlehens noch in 2021 benötigt, sollte bis Anfang Dezember einreichen.
Bei der Mehrheit der Finanzinstitute verstreichen die Einreichfristen für die Kreditauszahlung in 2021 Anfang Dezember. Interhyp empfiehlt, mit dem persönlichen Baufinanzierungsberater zu besprechen, welche Fristen beim eigenen Bau- oder Kaufvorhaben gelten und was zu tun ist, um diese einzuhalten. Selbst wenn lediglich die Kreditzusage in diesem Jahr benötigt wird, sollten Käuferinnen und Käufer jetzt aktiv werden, die vollständigen Unterlagen zügig zusammenstellen und bis spätestens Mitte Dezember einreichen.
Viele Kreditverträge enthalten Sondertilgungsoptionen - meist sind es fünf oder zehn Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme. Die Sondertilgung kann die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer zusätzlich zur monatlichen Rate innerhalb eines Kalenderjahres auf das Darlehen einzahlen. Doch auch hier gilt: "Sondertilgungsmöglichkeiten sind in der Regel pro Kalenderjahr gültig", so Mirjam Mohr, "wer also für 2021 seine Sondertilgung noch nicht überwiesen hat, muss dies in den nächsten Wochen noch beauftragen. Im Januar wird das Geld dann nicht mehr angenommen."