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Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Brandenburg: Wer vorher handelt, kann sparen
Mit geplanten 6,5 Prozent verlangt Brandenburg bald Höchstsatz / 1. Juli 2015 wichtiger Stichtag
Die Höhe der Grunderwerbsteuer kann jedes Bundesland selbst festsetzen und sie ist dementsprechend landesweit unterschiedlich hoch. Wie das Finanzministerium des Landes Brandenburg auf Anfrage von Interhyp mitteilte, sieht ein entsprechender Gesetzentwurf vor, dass der bisherige Grunderwerbsteuersatz von 5 Prozent zum 1. Juli 2015 auf 6,5 Prozent erhöht wird. Der Beschluss wird Ende Juni erwartet.
Laut Deutschlands größtem Vermittler von privaten Baufinanzierungen betrug der durchschnittliche Kaufpreis für eine Immobilie im vergangenen Jahr in Deutschland knapp 300.000 Euro, in Brandenburg etwas mehr als 230.000 Euro. "Eine Erhöhung der Kaufnebenkosten um 1,5 Prozent, wie in Brandenburg geplant, bedeutet damit eine zusätzliche Belastung von rund 3.500 Euro", erklärt Goris. Wer also den Kauf noch vor der Steuererhöhung unter Dach und Fach bringt, kann bares Geld sparen. Maßgeblich ist in der Regel das Datum des notariellen Kaufvertrags.
Interhyp hat die Steuersätze in einer neuen Deutschlandkarte zu den Kaufnebenkosten berücksichtigt. Die Karte offenbart bundesweit große Unterschiede bei den Kaufnebenkosten - sowohl bei den Sätzen für die Grunderwerbsteuer als auch bei den Maklerprovisionen. Während die Grunderwerbsteuer in Bayern und Sachsen noch immer bei 3,5 Prozent liegt, haben alle anderen Bundesländer die Sätze in der Vergangenheit bereits erhöht, zum Teil auf bis zu 6,5 Prozent wie Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und das Saarland. Jetzt plant auch Brandenburg den bisherigen Höchstsatz umzusetzen. Die Kaufnebenkosten in Brandenburg werden dann zu den höchsten deutschlandweit gehören.