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Deutschland - Land der festen Bindungen

Immobilienkäufer finanzieren langfristig / Vorzeitiger Ausstieg nur selten möglich

publiziert am 10.11.2014
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(München, 11. November 2014) Im ersten Halbjahr 2014 haben Immobilienkäufer in Deutschland eine Sollzinsbindung von durchschnittlich zwölf Jahren gewählt. "Die Entscheidung für langfristige Zinsfestschreibungen sind typisch für deutsche Darlehensnehmer und seit Jahren zu beobachten. Aus gutem Grund: Denn so haben Haus- und Wohnungseigentümer jahrelang absolute Kalkulationssicherheit bei ihrer monatlichen Kreditbelastung", erklärt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG, Deutschlands größtem Vermittler für private Baufinanzierung. Hintergründe zur hierzulande beliebtesten Finanzierungsvariante haben die Experten von Interhyp im Folgenden zusammengestellt.

Langfristige Sollzinsbindung als deutscher Klassiker

Über 90 Prozent der Eigenheimerwerber entscheiden sich laut einer Interhyp-Erhebung für eine Festschreibung ihres Zinssatzes von mehr als fünf Jahren. So erhält der Darlehensnehmer Zinssicherheit für die im Darlehensvertrag festgelegte Laufzeit und die Bank kann mit festen Zinseinnahmen über diesen Zeitraum planen. Da während der Sollzinsfestschreibung vertraglich keine vorzeitige Kündigung möglich ist, müssen Banken hierzulande nicht mit einem Ausfallrisiko ihrer Einnahmen rechnen, so dass hier das allgemeine Zinsniveau von Baudarlehen niedriger ist als in anderen europäischen Ländern.

Kein frühzeitiger Ausstieg vorgesehen

Nur wenn die Immobilie verkauft oder sie zur Absicherung eines zusätzlichen Kredites benötigt wird, muss die Bank einer vorzeitigen Rücknahme des Darlehens zustimmen. Ansonsten liegt es im Ermessen der jeweiligen Bank, einen Darlehensnehmer von seinem Vertrag zu entbinden. Die Praxis zeigt jedoch, dass in begründeten Einzelfällen, z.B. Umzug oder eine unerwartet neue Einkommenssituation, Banken eine vorzeitige Kündigung annehmen. In diesem Fall kalkuliert der Kreditgeber den Schaden, der ihm durch ausbleibende Zinsleistungen entsteht - und stellt diesen im Rahmen einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung dem Darlehensnehmer in Rechnung.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Hauskäufer, denen ein vertragliches Ausstiegsrecht wichtig ist, können ein Darlehen mit sogenanntem Vorfälligkeitsschutz abschließen. Die Option auf vorzeitige Rückzahlung, die meist nur bei Eintritt von fest definierten Ereignisse gilt, bieten einige Banken gegen einen Zinssaufschlag an. Zudem können Immobilienbesitzer, deren Sollzinsbindung länger als zehn Jahre beträgt, grundsätzlich zehn Jahre nach Vollauszahlung mit einer Frist von sechs Monaten das Darlehen ganz oder teilweise zurückzahlen, ohne dass die Bank eine Ablösesumme für den alten Kredit verlangen darf.

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