Wir verwenden Cookies zu Funktions-, Performance- und Komfortzwecken sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte und Anzeigen, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten und den Betrieb unserer Website sicherzustellen. Unter "Cookie Einstellungen" können Sie selbst entscheiden, welche Cookie-Kategorien Sie zulassen sowie Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder Ihre Zustimmung widerrufen. Ihre Zustimmung schließt den Einsatz von Drittanbietern oder externen Unternehmen ein, die ihren Sitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union, wie z.B. in der USA haben. In diesen Ländern kann trotz sorgfältiger Auswahl und Verpflichtung der Dienstleister ggf. kein angemessenes Datenschutzniveau garantiert werden. Sofern eine Datenübermittlung in die USA stattfindet, besteht ggf. das Risiko, dass diese Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden können, ohne dass wirksame Rechtsbehelfe vorhanden oder sämtliche Betroffenenrechte durchsetzbar sind. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Baukindergeld: Ab kommenden Dienstag endlich zu beantragen
Große regionale Spreizung beim Effekt der Förderung als Kritik
Das Versprechen des Baukindergelds lautet: Familien mit Kindern sollen gerade vor dem Hintergrund steigender Immobilienpreise beim Bau oder Kauf einer Immobilie unterstützt werden. Deshalb erhalten künftig Familien für jedes Kind über einen Zeitraum von zehn Jahren jeweils 1.200 Euro Baukindergeld, insgesamt also bis zu 12.000 Euro je Kind. Eine Familie mit drei förderfähigen Kindern kann damit bis zu 36.000 Euro staatliche Unterstützung bekommen. Wichtigste Voraussetzung ist, dass zumindest ein Kind mit den Eltern im Haushalt lebt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Darüber hinaus gibt es Höchstgrenzen beim Einkommen: Das Haushaltseinkommen darf maximal 75.000 Euro betragen, pro Kind steigt das Limit um jeweils 15.000 Euro. Dabei ist das zu versteuernde Einkommen des Antragsstellers sowie des Ehe- oder Lebenspartners entscheidend – also nach Abzug von Sonderausgaben, Kinderfreibeträgen und sonstigen Belastungen.
Hauptkritikpunkt an der Maßnahme ist, dass der Nutzen abhängig vom Wohnort sehr ungleich verteilt ist: So kann in Ballungsräumen die Förderung bisweilen noch nicht einmal einen Teil der Kaufnebenkosten decken. In Regionen mit niedrigen Immobilienpreisen dagegen kann ein erheblicher Teil der Gesamtkosten mit dem Baukindergeld bestritten werden.
"Grundsätzlich begrüßen wir jede Förderung, die Familien dabei hilft, sich den Wunsch vom eigenen Zuhause zu erfüllen. Allerdings sollte die Aussicht auf Förderung nicht die alleinige Grundlage für eine Kaufentscheidung sein," erläutert Mirjam Mohr, Mitglied des Vorstands der Interhyp AG, und ergänzt: "Entsprechend wichtig ist es, in der individuellen Beratung den tatsächlichen Effekt des Baukindergelds und das Zusammenspiel mit anderen Fördermöglichkeiten zu prüfen."
Für die Abwicklung ist die staatliche Förderbank KfW zuständig. Die Förderanträge können ab 18. September 2018 eingereicht werden. Die Zulage wird auch dann gewährt, wenn das Eigenheim vor dem Datum der Antragstellung erworben worden ist – maßgebend ist der Erwerb oder die Erteilung der Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2018. Die Förderung kann also auch rückwirkend beantragt werden.