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Anschlussfinanzierung: Niedrige Zinsen ermöglichen deutlich schnellere Schuldenfreiheit
Zinsen von deutlich unter 5 Prozent ermöglichen zusätzliche Tilgung von 1 Prozent und mehr ? ohne Mehrbelastung
(München, 12. Februar 2009) Angesichts der derzeit günstigen Baugeld-Konditionen haben nicht nur angehende Bauherren und Immobilienkäufer Grund zur Freude. Auch Eigenheimbesitzer, deren Finanzierung bald zur Verlängerung ansteht, profitieren jetzt von Niedrigzinsen. "Darlehensnehmer, die vor gut 10 Jahren ihre Immobilie gekauft haben, haben häufig zu Zinssätzen von 6 Prozent und mehr abgeschlossen. Aktuell liegen aber selbst Kredite mit langen Zinsbindungen deutlich unter der 5-Prozent-Marke. Das heißt: Immobilienbesitzer können durch diesen Zinsvorteil bei gleicher monatlicher Belastung erheblich schneller schuldenfrei sein", erklärt Robert Haselsteiner, Gründer und Vorstand der Interhyp AG.
Zinssicherheit bis zur Schuldenfreiheit
Auch Anschlussfinanzierer sollten in Zeiten niedriger Baugeldzinsen Konditionen für einen möglichst langen Zeitraum festschreiben. "Haus- und Wohnungsbesitzer können jetzt mit langen Laufzeiten von 15 oder 20 Jahren zu sehr attraktiven Konditionen das Kapitel Finanzierung abschließen - denn mit der richtigen Tilgung ist man dann auch schuldenfrei, empfiehlt Haselsteiner.
Langjährige Zinsfixierung zum Sparpreis
Eigenheimbesitzer, die in den Jahren 1999 und 2000 zu Zinssätzen von über 6 Prozent gekauft haben, können im jetzigen Umfeld Zinsvorteile von 1,5 bis 2 Prozentpunkten realisieren. Aktuell bewegen sich die Bestsätze für 15- bzw. 20-jährige Baufinanzierungen bei 4,38% und 4,54% effektiv. Haselsteiner rät: "Mit der so erzielten Zinsersparnis können Anschlussfinanzierer ihre monatliche Kreditrate beibehalten, aber ihren Tilgungsanteil deutlich erhöhen und so Jahre früher als gedacht schuldenfrei sein."
Festschreibung und Flexibilität sind kein Widerspruch
Trotz langfristiger Zinsbindung müssen Darlehensnehmer jedoch nicht um ihre Flexibilität fürchten. "Nach zehn Jahren Vertragslaufzeit hat der Kreditnehmer in Deutschland das Recht, seinen Kredit mit einer Frist von sechs Monaten ganz oder teilweise zurückzuführen", so Haselsteiner weiter.