Der Schutz von Menschenrechten und Umwelt verdient besondere Aufmerksamkeit – von uns und von Ihnen. Nutzen Sie unser Beschwerdeverfahren, um uns auf eventuelle Missstände in unserer Lieferkette hinzuweisen.
Wann können Sie unser Beschwerdeverfahren nutzen?
Sollten Sie einen konkreten Hinweis haben, dass ein Unternehmen der Interhyp Gruppe oder einer unserer Lieferanten im Zusammenhang mit menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Themen gegen eine Regel verstößt, melden Sie sich bitte bei uns. Wir werden Ihre Hinweise und Beschwerden prüfen – vertraulich, unabhängig und unparteiisch.
Unser Beschwerdeverfahren behandelt dabei Regelverstöße im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Ziel dieses Gesetzes ist eine Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage und des Umweltschutzes. Die folgenden menschenrechtlichen und umweltbezogenen Themen sind gemäß §2 Abs. 2 und 3 des LkSG durch unser Beschwerdeverfahren abgedeckt:
Menschenrechte
- Verbot von Kinderarbeit
- Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei
- Arbeitsschutz und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
- Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigungen
- Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
- Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage durch Umweltverunreinigungen
- Widerrechtliche Verletzung von Landrechten
- Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater/öffentlicher Sicherheitskräfte, die aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle zu Beeinträchtigungen führen können
- Verbot eines Tuns oder pflichtwidrigen Unterlassens, das unmittelbar geeignet ist, in besonders schwerwiegender Weise eine geschützte Rechtsposition (weitere Menschenrechte) zu beeinträchtigen und dessen Rechtswidrigkeit offensichtlich ist
Umwelt
- Verbot zur Verwendung von Quecksilber nach dem Minimata-Übereinkommen
- Verbot der Produktion und/oder Verwendung von Stoffen im Anwendungsbereich der Stockholm-Konvention (POP) sowie nicht umweltgerechter Umgang mit POP-haltigen Abfällen
- Verbot der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments
So geben Sie uns einen Hinweis
z. Hd. Beschwerdestelle LkSG
(vertraulich/persönlich)
Domagkstraße 34
80807 München
Beantworten Sie in Ihrem Hinweis oder Ihrer Beschwerde am besten die fünf W-Fragen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo? Das ist eine gute Methode, mit der Sie schnell und einfach einen Überblick geben können.
Hinweis gegeben? So geht es weiter
Nachdem Sie uns geschrieben haben, prüfen unsere Environmental and Human Rights Expertinnen und Experten Ihren Hinweis bzw. Ihre Beschwerde. Sie erhalten innerhalb von einer Woche eine Eingangsbestätigung und die Info, wie es weitergeht. Wenn dabei ein Anfangsverdacht auf ein menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko besteht – oder auf einen potenziellen Verstoß gegen die im LkSG genannten Verbote – leiten wir eine Untersuchung ein. Im Rahmen dieser bitten wir Sie, uns bei weiteren Fragen zu unterstützen und den potenziellen Verstoß gemeinsam mit uns zu erörtern.
Was passiert, wenn wir dank Ihres Hinweises ein Risiko oder eindeutiges Fehlverhalten entdecken? Dann werden wir unverzüglich angemessene Präventions- oder Abhilfemaßnahmen ergreifen. Entweder um das Risiko zu minimieren, auszuschließen oder den Verstoß zu verhindern bzw. zu beenden – oder um das Ausmaß der Verletzung zu minimieren. Über den Status der Untersuchungen informieren wir Sie in regelmäßigen Abständen.
Sie sind geschützt
Ein faires Verfahren ist für uns die Grundlage, wenn wir Hinweise bearbeiten. Dabei setzt sich die Interhyp Gruppe für den Schutz von Hinweisgebenden ein: Wir gewährleisten, dass ihre oder seine Identität die ganze Zeit vertraulich bleibt. Außerdem dulden wir kein Mobbing und keine Diskriminierung von Hinweisgebenden.
Wenn Sie noch mehr wissen möchten
Erfahren Sie, wie wir von der Interhyp Gruppe die Richtlinien des LkSG befolgen. Laden Sie sich die Grundsatzerklärung herunter – unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte sowie zum Schutz der Umwelt innerhalb unserer Lieferketten.