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Regionale Fördermittel in Brandenburg
Im Bundesland Brandenburg stehen verschiedene Förderprogramme rund um das Thema Wohneigentum zur Verfügung. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Die Beantragung von Förderungen ist in der Regel direkt bei der ILB möglich.
Landesweite Fördermittel der ILB
Die ILB bietet im gesamten Bundesland Brandenburg vielfältige Förderprogramme für den Bau, Kauf oder auch für die Sanierung von Wohneigentum. Zum Beispiel:
Wohneigentum in Innenstädten
Dieses Programm fördert den Neubau und den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Dazu zählen:
- Der Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
- Der Erwerb von Bestandswohnungen mit anschließender Modernisierung und Instandsetzung
- Der Aus-, Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes
- Die Schaffung einer mit der Hauptwohnung verbundenen Zweitwohnung für Haushaltsangehörige
Bei allen Vorhaben gelten Voraussetzungen wie definierte Einkommensgrenzen oder auch Vorgaben zu den Wohnflächen und zu den sogenannten Gebietskulissen. Mehr Infos bei der ILB
Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
Dieses Programm fördert die Verbesserung der Wohnsituation für schwerbehinderte Personen in Mietwohnungen und in selbst genutztem Wohneigentum. Dazu zählen beispielsweise bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit, Sicherheitsmaßnahmen oder der Einbau von Hilfsmitteln zur Überwindung von Höhen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten – es gelten Höchstsätze. Mehr Infos bei der ILB
Beispiel für kommunale Förderprogramme: Heiligengrabe
Die Gemeinde Heiligengrabe fördert den Bau neues und die Sanierung vorhandenen Wohnraums oder die Umnutzung vorhandener Gebäude zu Wohnhäusern. Im Rahmen des Förderprogramms ist ein Grundzuschuss erhältlich sowie für Familien ein weiterer Zuschuss je minderjährigem Kind. Es gelten definierte Voraussetzungen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Gemeinde Heiligengrabe.
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