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Das Foto zeigt eine neue Heizung die durch das KFW-Programm 458 subventioniert wurde.
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KfW-Programm 458: BEG Heizungsförderung (Zuschuss)

Umwelt- und Klimaschutz zählen zu den wichtigsten Aufgaben unserer Zeit – gleichzeitig unterliegen die fossilen Energiepreise extremen Schwankungen. Ein guter Zeitpunkt, jetzt auf eine neue, energieeffiziente Heizung wie eine Wärmepumpe oder ein anderes Heizsystem auf Basis erneuerbarer Energien umzusteigen. Das KfW-Programm 458 unterstützt Ihr Vorhaben mit einem Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 70% der förderfähigen Kosten.

Author: Annika Wälte
von Annika Wälte in München, aktualisiert am 07.08.2024
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Das Wichtigste in Kürze

Mit dem Programm „BEG Heizungsförderung“ (Zuschuss) unterstützt Sie die KfW:
  • beim Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
  • mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 70% der förderfähigen Kosten
  • sowohl bei selbstgenutzten Immobilien als auch bei Immobilien als Kapitalanlage

Was wird gefördert?

Beratung zur Baufinanzierung und Förderungen

Förderung effizient beantragen und erhalten? Mit unserer Unterstützung klappt’s.

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  • Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung
  • Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
Es gelten Vorgaben für die Heizsysteme sowie für das Alter der Immobilie:
  • Bauantrag oder Bauanzeige der Immobilie müssen mindestens fünf Jahre zurückliegen.
  • Nach dem Heizungstausch muss das Gebäude unter den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
  • Die Energieeffizienz des Gebäudes muss erhöht und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch gesteigert werden.
  • Der Heizungseinbau oder der Netzanschluss muss mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden sein.
  • Nicht förderfähig sind Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen oder Anlagen aus gebraucht erworbenen Anlagenteilen.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen als Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Eigentümergemeinschaften
Die Antragsstellung erfolgt 2024 gestaffelt. Wir beraten Sie gerne, wann die Antragstellung für Ihr Vorhaben möglich ist.

Wann wird gefördert?

Die Beantragung der KfW-Förderung muss bereits vor Start des Vorhabens stattfinden. Es ist notwendig, eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten oder einen zertifizierten Fachbetrieb in die Planung einzubinden (Nachweis: Bestätigung zum Antrag BzA). Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens und der Erfüllung aller Voraussetzungen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der sich aus verschiedenen Förderungen zusammensetzt:
  • 30% Grundförderung auf die förderfähigen Kosten
Plus eventuell mögliche Boni:
  • 5% Effizienzbonus bei bestimmten technischen Voraussetzungen
  • 20% Klimageschwindigkeitsbonus (ab 1. Januar 2029: 17%) beim Tausch von alten Heizanlagen unter bestimmten Voraussetzungen
  • 30% Einkommensbonus bei geringem Haushaltseinkommen unter bestimmten Jahresgrenzen
  • 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag für die Optimierung von Biomasseanlagen (Grenzwertvorgaben)
Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten des Gebäudes (Förderhöchstbetrag), die für die Berechnung des Zuschussbetrages berücksichtigt werden, beträgt:
  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit
Betrifft die geförderte Maßnahme nicht alle Wohneinheiten des Gebäudes (zum Beispiel bei einer Etagenheizung), so ist der anteilige Höchstbetrag einzuhalten, der sich nur auf die zu fördernden Wohneinheiten bezieht. Dabei verteilt sich der Förderhöchstbetrag des Gebäudes auf alle Wohneinheiten zu gleichen Teilen.

Wie ist der Ablauf?

1. Energieeffizienz-Beratung

Binden Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten in Ihr Vorhaben mit ein. Entwickeln Sie gemeinsam die Planung des Vorhabens und bereiten Sie die notwendigen Unterlagen für den Förderantrag vor.

2. Antrag

Den Antrag stellen Sie direkt im KfW-Zuschussportal. Beachten Sie, dass Ihnen zum Zeitpunkt der Antragstellung alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

3. Zusage und Umsetzung

Nach Erhalt der Zusage durch die KfW können Sie sofort (spätestens innerhalb von 36 Monaten) mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen.

4. Dokumentation und Nachweise

Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, um diese der KfW innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen.

5. Auszahlung

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats.

Ist das Förderprogramm kombinierbar?

Ja, Sie können das Programm mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren. Allerdings gibt es Einschränkungen – unsere Expertinnen und Experten beraten Sie dazu gerne.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Finanzielle Unterstützung durch Investitionszuschuss (Grundförderung plus eventuelle Boni)
Mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit für Umwelt- sowie Klimaschutz bei gleichzeitig reduzierten Energiekosten
Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen
Werterhalt und -steigerung Ihrer Immobilie
Bindung an Auflagen im Bereich der Energieeffizienz und Energienutzung
Erhöhter administrativer Aufwand zur Erfüllung der Anforderungen und Nachweiserbringung
Beratung rund um Energieeffizienz

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