KfW-Programm 358/359: BEG Einzelmaßnahmen (Ergänzungskredit)
Mit Einzelmaßnahmen, die Ihr Zuhause energieeffizienter machen, leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Gleichzeitig profitieren Sie von dauerhaft reduzierten Energiekosten und dem Werterhalt Ihrer Immobilie. Um diese Investition für Sie leistbarer zu machen, unterstützt Sie das KfW-Programm 358/359 mit einem zinsgünstigen Ergänzungskredit.
Das Wichtigste in Kürze
- mit einem Ergänzungskredit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung Ihrer Bestandsimmobilie.
- bei selbstgenutzten Immobilien und Immobilien als Kapitalanlage.
- mit bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit, zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung.
- mit einem zusätzlichen Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.
Was wird gefördert?
Förderung effizient beantragen und erhalten? Mit unserer Unterstützung klappt’s.
- Sanierungsvorhaben an Bestandsimmobilien gemäß der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
- Voraussetzung: Das Vorhaben wurde bereits geprüft und bewilligt. Eine Förderzusage der KfW oder des BAFA, die nach den ab 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der BEG EM erteilt wurde, liegt vor.
Wer wird gefördert?
- KfW-Programm 359: Privatpersonen (auch zur Miete) und Wohnungseigentümergemeinschaften
- KfW-Programm 359: Verschiedene Unternehmens- und Organisationsformen
- KfW-Programm 358: Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Immobilie selbst nutzen und deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet