KfW-Programm 308: Jung kauft Alt – Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Kredit)
Immobilien aus dem Bestand bieten jungen Familien jede Menge Vorteile: Der Kaufpreis ist in der Regel deutlich günstiger als bei Neubauten. Und durch Sanierungsmaßnahmen erreichen sie einen zeitgemäßen Effizienz- und Komfortstandard. Das KfW-Programm 308 unterstützt Sie dabei, diesen Wohntraum zu günstigen Konditionen zu realisieren.
Das Wichtigste in Kürze
Mit dem Programm „Jung kauft Alt – Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ unterstützt Sie die KfW:
- beim Erwerb einer Bestandsimmobilie mit Energieeffizienzklasse F, G oder H und anschließender Sanierung mindestens auf Standard „Effizienzhaus 70 EE“
- bei Selbstnutzung durch Ihre Familie mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
- wenn Ihr Haushaltseinkommen innerhalb der vorgegebenen Einkommensgrenzen liegt
- mit einer Förderhöhe – je nach Anzahl der Kinder unter 18 Jahren – zwischen 100.000 und 150.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderung effizient beantragen und erhalten? Mit unserer Unterstützung klappt’s.
- Erwerb einer Bestandsimmobilie
- Immobilie (Haus oder Wohnung) zum Zweck der eigenen Nutzung
Voraussetzung: Die Bestandsimmobilie muss zum Zeitpunkt des Erwerbs in der Energieeffizienzklasse F, G oder H kategorisiert sein und innerhalb von 54 Monaten nach Vertragsabschluss mindestens auf den energetischen Standard „Effizienzhaus 70 EE“ (BEG) saniert werden.
Wer wird gefördert?
- Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren.
- Das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten (zuzüglich 10.000 Euro je weiteres Kind).
- Zudem dürfen Sie bei Antragsstellung über kein Wohneigentum verfügen.
Wann wird gefördert?
Mit Beginn Ihrer Finanzierungsplanung: Die Beantragung der KfW-Förderung muss bereits vor dem Abschluss des Kaufvertrags stattfinden. Für die Planung, Begleitung, Durchführung und Bestätigung der energetischen Sanierung ist es notwendig, eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten einzubinden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen Kredit. Dessen Höhe liegt zwischen 100.000 und 150.000 Euro – abhängig von der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren.
Wie ist der Ablauf?
1. Finanzierungsplanung
Erstellen Sie eine umfassende Finanzierungsplanung für Ihr Vorhaben. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt, vergleichen die Konditionen von über 500 Darlehensgebern und beziehen mögliche Förderungen in die Planung mit ein.
2. Antrag und Kreditvertrag
Ihre Beraterin oder Ihr Berater regelt die Formalitäten mit dem Darlehensgeber. Sie erhalten den Finanzierungsvertrag zur Unterschrift – dieser enthält auch die Einbindung der KfW-Förderung.
3. Zusage und Auszahlung
Nach Prüfung und Antragsgenehmigung wird der KfW-Kredit über Ihren Finanzierungspartner ausgezahlt. Sie können diesen in einer Summe oder in Teilen abrufen, um ihn innerhalb von 12 Monaten (Verlängerung auf 24 Monate möglich) nach Zusage für den festgelegten Verwendungszweck einzusetzen.
4. Kauf der Bestandsimmobilie
Nach der Kreditzusage können Sie den Kaufvertrag direkt abschließen.
5. Energetische Sanierung
Für die energetische Sanierung der Bestandsimmobilie innerhalb von 54 Monaten ist die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten notwendig. Dies ist bereits ab Beginn des Vorhabens empfehlenswert, um den gesamten Umfang der Maßnahmen und Kosten vom Start weg richtig einzuschätzen.
6. Dokumentation und Nachweise
Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, um den Kauf und die Sanierung mindestens auf den energetischen Standard „Effizienzhaus 70 EE“ (BEG) nachzuweisen und diese der KfW vorzulegen.
Ist das Förderprogramm kombinierbar?
Ja, Sie können das Programm mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren. Allerdings gibt es Einschränkungen – unsere Expertinnen und Experten beraten Sie dazu gerne.
Was sind die Vor- und Nachteile?
Finanzielle Unterstützung durch zinsgünstige Kredite und attraktive Tilgungszuschüsse
Erhöhte Förderung für größere Familien (Förderhöhe abhängig von Anzahl der Kinder)
Flexible Laufzeiten von bis zu 10, 25 oder 35 Jahren mit optionalen tilgungsfreien Jahren zu Beginn
Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen
Mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit für Umwelt- sowie Klimaschutz bei gleichzeitig reduzierten Energiekosten
Unterstützung durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten für eine optimale Planung und Umsetzung des Vorhabens
Bindung an Auflagen, die den Zustand der Immobilie beim Erwerb betreffen (Energieeffizienzklasse F, G oder H)
Weitere Bindung an Auflagen, die sich auf die anschließende energetische Sanierung beziehen (Zeitraum 54 Monate, mind. Effizienzhaus 70 EE)
Erhöhter administrativer Aufwand zur Erfüllung der Anforderungen und Nachweiserbringung