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Informationen zum Thema Klimafreundlicher Neubau mit Hilfe des KfW-Programms 297/298.
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KfW-Programm 297/298: Klimafreundlicher Neubau (Kredit)

Nachhaltig und energieeffizient zu bauen ist ein wichtiger Beitrag auf dem Weg in Richtung klimaneutrale Zukunft. Das KfW-Programm 297/298 unterstützt Sie mit zinsgünstigen Krediten beim Neubau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude.

Author: Annika Wälte
von Annika Wälte in München, aktualisiert am 07.08.2024
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Das Wichtigste in Kürze

Mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ unterstützt Sie die KfW:
  • bei selbstgenutzten Immobilien (297) oder Kapitalanlagen (298).
  • beim Ersterwerb eines Neubaus innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme.
  • mit einer Förderung bis maximal 100.000 Euro, bei QNG-Zertifizierung bis 150.000 Euro je Wohneinheit.
  • wenn die Wohnimmobilie bestimmte Kriterien im Bereich Gebäudeenergie erfüllt.

Was wird gefördert?

Beratung zur Baufinanzierung und Förderungen

Förderung effizient beantragen und erhalten? Mit unserer Unterstützung klappt’s.

Termin vereinbaren
  • Neubau
  • Kauf / Ersterwerb
  • Immobilie (Haus oder Wohnung) zum Zweck der eigenen Nutzung oder als Kapitalanlage
  • Voraussetzung: Erreichen der Standards eines Effizienzhauses 40
  • Optional: Nachhaltigkeitszertifikat QNG für eine höhere Fördersumme von bis zu 150.000 Euro

Wer wird gefördert?

  • KfW-Programm 297: Privatpersonen, die eine Immobilie zur Eigennutzung erwerben.
  • KfW-Programm 289: Privatpersonen, die in eine Immobilie als Kapitalanlage investieren, außerdem verschiedene Unternehmens- und Organisationsformen.
  • Nicht gefördert werden Einrichtungen des Bundes, der Bundesländer und politische Parteien.

Wann wird gefördert?

Mit Beginn Ihrer Finanzierungsplanung: Die Beantragung der KfW-Förderung muss bereits vor Start des Vorhabens stattfinden. Für Planung, Beantragung und Begleitung eines Neubaus ist es notwendig, eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten einzubinden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erhalten Sie in Form eines zinsverbilligten Kredits zu attraktiven Konditionen. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert, die Kredithöhe beträgt maximal 100.000 Euro, bei QNG-Zertifizierung bis 150.000 Euro je Wohneinheit. Die KfW vergibt diesen Kredit nicht direkt an Sie, sondern über Ihren finanzierenden Darlehensgeber.

Wie ist der Ablauf?

1. Energieeffizienz-Beratung

Binden Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten in Ihr Vorhaben mit ein. Entwickeln Sie gemeinsam die Planung des Vorhabens und bereiten Sie die notwendigen Unterlagen für den Förderantrag vor – insbesondere die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).

2. Finanzierungsplanung

Erstellen Sie eine umfassende Finanzierungsplanung für Ihr Vorhaben. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt, vergleichen die Konditionen von über 500 Darlehensgebern für Sie und beziehen mögliche Förderungen mit ein.

3. Antrag und Kreditvertrag

Ihre Beraterin oder Ihr Berater regelt die Formalitäten mit dem Darlehensgeber. Sie erhalten den Finanzierungsvertrag zur Unterschrift – dieser enthält auch die Einbindung der KfW-Förderung.

4. Zusage und Auszahlung

Nach der Antragsgenehmigung wird der KfW-Kredit über Ihren Finanzierungspartner ausgezahlt. Sie können diesen in einer Summe oder in Teilen abrufen, um ihn innerhalb von 12 Monaten nach Zusage (Verlängerung auf 24 Monate möglich) für den festgelegten Verwendungszweck einzusetzen.

5. Umsetzung des Vorhabens

Nach der Kreditzusage starten Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens durch Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss.

6. Dokumentation und Nachweise

Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, um diese nach Abschluss der KfW vorzulegen.

Ist das Förderprogramm kombinierbar?

Ja, Sie können das Programm mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren, sofern Bedingungen eingehalten werden und die Summe der Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie dazu gerne.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Finanzielle Unterstützung durch zinsgünstige Kredite in Höhe von bis zu 100.000 Euro bzw. 150.000 Euro (bei QNG-Zertifizierung)
Flexible Laufzeiten von bis zu 10, 25 oder 35 Jahren mit optionalen tilgungsfreien Jahren zu Beginn
Kombinierbarkeit mit anderen Förderprodukten der KfW und weiteren öffentlichen Fördermitteln
Mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit für Umwelt- sowie Klimaschutz bei gleichzeitig reduzierten Energiekosten
Unterstützung durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten für eine optimale Planung und Umsetzung des Vorhabens
Administrativer Aufwand zur Erfüllung der Anforderungen und Nachweiserbringung
Wettbewerbliche Vergabe von Aufträgen erforderlich bei größeren Kreditbeträgen
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