Alle Infos zum Baukindergeld auf einen Blick
Das Baukindergeld ist ausgelaufen. Bislang sollten Familien mit Kindern, die bis zum 31. März 2021 einen notariellen Kaufvertrag für ein Objekt unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben, noch bis 31. Dezember 2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen können. Jedoch sind die Mittel Anfang 2023 bereits komplett ausgeschöpft und es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.
Wichtig: Fördermittel sind erschöpft
Bitte beachten Sie auch: In 2023 werden keine Mittel mehr bereitgestellt.
Was ist Baukindergeld?
Zinsen, Markt & Top-Infos zur Baufinanzierung
Regelung seit 1. April 2021
Wer seinen Antrag stellt, für den gelten ein paar Regeln:
Wer bekommt Baukindergeld?
Die Auszahlung des Baukindergeldes durch die KfW erfolgt in jährlichen Raten. Die erste Rate zahlt die KfW aus, wenn sie die Unterlagen geprüft und die Förderung freigegeben hat. Der Eigenheimbesitzer erhält dann eine Mitteilung, an welchem Datum die Erstauszahlung erfolgt. In den Folgejahren erhält er das Baukindergeld jeweils zum gleichen Termin.
Was wird mit dem Baukindergeld gefördert?
- Neubau in Form von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen
- Erwerb von neuen oder bestehenden Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen
Höhe der Zuschüsse
Die Förderung zum Kauf von Haus oder Wohnung fällt umso höher aus, je mehr Kinder im Haushalt leben.
Als Haushaltseinkommen gilt das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung.
Daraus ergeben sich die folgenden Einkommensgrenzen:
Anzahl Kinder | Baukindergeld gibt es bei einem Jahreseinkommen von maximal | Baukindergeld gibt es bei einem Jahreseinkommen von maximal Höhe des Baukindergeldes in 10 Jahren |
1 | 90.000 Euro | 12.000 Euro |
2 | 105.000 Euro | 24.000 Euro |
3 | 120.000 Euro | 36.000 Euro |
4 | 135.000 Euro | 48.000 Euro |
Wie berechnet sich das Einkommen?
- das Bruttogehalt
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus einer haupt- oder nebenberuflichen Selbstständigkeit
- Sonderausgaben - z.B. Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sowie weitere Versicherungsausgaben
- Vorsorgeaufwendungen
- außergewöhnliche Belastungen - z.B. Krankheits- oder Pflegekosten, ein behindertengerechter Wohnungsumbau
- Kinderfreibeträge
- eventuell noch weitere Freibeträge
Was sind die Voraussetzungen?
- In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
- Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 75.000 Euro pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind. Bei einem Kind beläuft sich die Höchstgrenze damit auf 90.000 Euro.
- Sie haben zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 Ihren Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten oder der frühestmögliche Baubeginn Ihres – nach dem jeweiligen Landesbaurecht – nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens fällt in diesen Zeitraum.
- Ihr neues Zuhause ist am Tag der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags, am Tag der Ausstellung der Baugenehmigung oder vor Beginn des Umbaus Ihre einzige Wohnimmobilie.
- Sie gehört Ihnen oder Ihnen gemeinsam mit dem Partner zu mindestens 50 %; ein Anteil von 50 % oder weniger kann sich auch im Eigentum von anderen Personen (z.B. Eltern, Geschwister) befinden.
Baukindergeld beantragen - so geht's
- Antrag online stellen: Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, können Sie bis spätestens 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Das geht nur online über das KfW-Zuschussportal.
- 6 Monate Frist: Für alle Anträge gilt eine Frist von 6 Monaten
- nachdem Sie mit dem Kind in die neue Immobilie eingezogen sind (Meldung beim Einwohnermeldeamt)
- sofern Sie zuvor selbst als Mieter in der Wohnung gewohnt haben und diese nun kaufen, dann gilt der Zeitpunkt, an dem Sie den Kaufvertrag unterzeichnet haben
- Bestätigung: Nach Antragseingang erhalten Sie eine Antragsbestätigung durch die KfW.
- Identifizierung: Nach Erhalt der Antragsbestätigung müssen Sie Ihre Identität per Video-Identifizierung oder mit dem Postident-Verfahren der Deutschen Post nachweisen.
- Nachweis: Die Einhaltung der Förderbedingungen muss innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der KfW-Antragsbestätigung nachgewiesen werden. Sie brauchen dafür folgende Dokumente:
- Einkommensteuerbescheide aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor Antragseingang vom Antragsteller und - sofern vorhanden - den im Haushalt lebenden Partnern.
- Meldebestätigungen: Sie weisen die Selbstnutzung nach, die geförderte Immobilie muss ihr Haupt- oder alleiniger Wohnsitz sein. Beim Kauf einer bereits selbstgenutzten Wohnimmobilie reicht eine nach Antragstellung ausgestellte Meldebescheinigung sowie eine formlose Erklärung zum Sachverhalt. Zudem muss das Geburtsdatum der Kinder enthalten sein.
- Grundbuchauszug: Der Grundbuchauszug muss die Adresse Ihres Wohneigentums, Sie als (Mit-)Eigentümer und den Grund der Eintragung ausweisen. Liegt die Grundbucheintragung über den Eigentümerwechsel noch nicht vor, kann der Nachweis zunächst mit der Auflassungsvormerkung erfolgen.
- Grundsätzlich ist die KfW berechtigt, weitere Dokumente (zum Beispiel notarieller Kaufvertrag oder Baugenehmigung/Bauanzeige) zum Nachweis anzufordern.
Wann lohnt sich Baukindergeld?
Häufige Fragen
Wie viel Baukindergeld gibt es genau?
Wie erfolgt die Auszahlung?
Kann ich das Baukindergeld direkt als Sondertilgung auf das Darlehenskonto überweisen lassen?
Grundsätzlich können Sie aber als Darlehensnehmer die IBAN ihres Darlehenskontos als Empfängerkonto für das Baukindergeld angeben. Allerdings setzt dies voraus, dass ein Sondertilgungskontingent im Darlehensvertrag vereinbart ist. Darüber hinaus lassen nicht alle Banken direkte Überweisungen auf Darlehenskonten zu, sondern ziehen Sondertilgungen auf Anforderung per Lastschrift vom Girokonto ein. Ist eine Direktüberweisung erlaubt, wird häufig verlangt, dass im Verwendungszweck der Begriff "Sondertilgung" angegeben wird.
Muss ich die Förderung versteuern?
Was passiert bei einer Scheidung während der Förderphase?
Stufen Banken das zu erwartende Baukindergeld als Eigenkapital ein?
Wie wirkt sich das Baukindergeld auf eine Anschlussfinanzierung aus?
Für diejenigen, die in Erwartung des Baukindergeldes ein höheres Darlehen aufgenommen haben, steigt hingegen das Risiko bei der Anschlussfinanzierung. Wenn nach zehn Jahren sowohl die Zinsbindung als auch die Förderung ausläuft, muss die Weiterfinanzierung ohne staatliche Subventionen gewährleistet sein – auch dann, wenn die Zinsen höher liegen sollten als beim Abschluss der Erstfinanzierung.
Ist das Baukindergeld einheitlich?
Mit dem 31.12.2020 endeten sowohl die Eigenheimzulage in Bayern als auch das Baukindergeld plus.
Ist die Kombination des Baukindergeldes mit anderen Fördermitteln möglich?
Stichtage für die Kinder: Was gilt?
- Das Kind muss bereits geboren und unter 18 Jahre alt sein.
- Das Kind lebt mit in Ihrem Haushalt.
- Sie oder Ihr im Haushalt lebender Partner ist für das Kind kindergeldberechtigt.
- Das Kind wird innerhalb von drei Monaten nach Einzug geboren und der Antrag für das Baukindergeld wurde noch nicht gestellt.