Diese Versicherungen brauchen Sie
Wenn Sie den Bau oder Kauf einer Immobilie planen, ist neben dem richtigen Darlehen auch die passende Versicherung ein wichtiger Punkt, den Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen sollten. Je nach dem, ob Sie Bauherr oder Käufer werden, sind unterschiedliche Versicherungen für Sie von Bedeutung. Welche das sind und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Für Bauherren
Bauherren-Haftpflicht
Als Bauherr haften Sie für Unfälle, die auf Ihrer Baustelle geschehen: Verletzt sich auf Ihrer Baustelle ein Passant oder spielende Kinder, haften Sie als Bauherr unbegrenzt und ein Leben lang. Enorme Schadenersatzforderungen können so auf Sie zukommen, die auch leicht zur Existenzfrage werden können.
Was genau bedeutet Bauherren-Haftpflicht?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Pflicht eines jeden Bauherren, für verursachte Schäden zu haften, die durch die Bautätigkeit entstanden sind:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." § 823 BGB
Dieser Satz kann weitreichende Folgen haben: Denn der Verursacher haftet grundsätzlich in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen jetzigen und zukünftigen Vermögen. Eine Schadensersatzforderung kann zur Existenzfrage werden. Aber natürlich gibt es auch für Bauherren eine Absicherung: Deshalb ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung so wichtig.
Wie schützt Sie eine Bauherren-Versicherung?
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt den versicherten Eigentümer vor möglichen hohen Schadenersatzansprüchen. Selbst wenn Sie einen Architekten, eine Baufirma oder Handwerker beauftragen, können Sie für Versäumnisse zum Beispiel bei der Absicherung haftbar gemacht werden.
Die Haftpflichtversicherung:
- kommt für Schadenersatzforderungen auf oder wehrt unberechtigte Forderungen ab
- sichert Sie bis zur Fertigstellung Ihres Bauvorhabens ab (Laufzeitbegrenzung)
- schützt Sie ohne Selbstbeteiligung - und das für einen günstigen Einmalbeitrag
Bei Sachschäden werden die Reparatur, die Wiederbeschaffung oder auch der Nutzungsausfall gezahlt. Werden Personen verletzt, zahlt die Bauherren-Haftpflicht die Behandlungskosten, Schmerzensgelder und gegebenenfalls auch eine lebenslange Rente.
Beispiele, bei denen die Bauherren-Haftpflicht eintritt:
- Kinder spielen unbefugt auf der Baustelle. Wegen unzureichender Absicherung stürzt eines der Kinder in einen Kellerschacht und verletzt sich dabei. Hier kommt die Bauherren-Haftpflicht für den Schaden auf.
- Ein Radfahrer rutscht auf der beschmutzten Fahrbahn aus und bricht sich bei dem Sturz den Arm. Die Bauherren-Haftpflicht übernimmt die Behandlungskosten und den Verdienstausfall.
Wer ist versichert?
Bauherren privater Baustellen können sich sowohl für Neubauten als auch für größere Umbaumaßnahmen absichern. Mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung sind Sie auch vor Forderungen geschützt, die durch Schäden entstehen können, zum Beispiel verursacht von beauftragten Architekten und Handwerkern, sowie durch Freunde und Bekannte im Rahmen der Nachbarschaftshilfe.
Genauere Bedingungen zu Versicherungsbedingungen und Leistungen können Sie bei den Versicherern erfragen.
Für die Finanzierung einer Immobilie
Berufsunfähigkeitsversicherung
Neben Arbeitslosigkeit ist Berufsunfähigkeit das zweite große Risiko, durch das eine Immobilienfinanzierung ins Wanken geraten kann. Eine entsprechende Absicherung ist daher unerlässlich. Für alle, die nach dem 1.1.1961 geboren wurden, gibt es keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeits-Schutz mehr, sondern nur eine Erwerbsminderungs-Rente.
Arten von Berufsunfähigkeits-Schutz
Die häufigste Variante des Berufsunfähigkeits-Schutzes ist eine Kombination aus Berufsunfähigkeits- und Risiko-Lebensversicherung, eine sogenannte Kombi-Police. Diese bietet nicht nur Schutz vor Berufsunfähigkeit, sondern leistet auch im Todesfall. Da der Todesfallschutz in der Kombination meist sehr günstig zu haben ist, ist diese Variante für jeden sinnvoll, der nicht bereits eine Risikolebensversicherung in ausreichendem Umfang abgeschlossen hat.
Es gibt auch Berufsunfähigkeits-Schutz, der ohne Todesfallschutz angeboten wird, die sogenannten selbstständigen Policen. Diese sind im Schnitt preiswerter - vor allem für Männer, da diese eine niedrigere Lebenserwartung haben als Frauen. Diese Variante ist dann sinnvoll, wenn Sie bereits einen ausreichenden Todesfallschutz haben oder diesen nicht benötigen, weil in Ihrem Todesfall keine Angehörigen versorgt werden müssen.
Versicherungsbedingungen
Das wichtigste Kriterium bei der Auswahl eines geeigneten Berufsunfähigkeits-Schutzes sind die Versicherungsbedingungen.
1. Verzicht auf abstrakte Verweisung
Stellen Sie sicher, dass die Versicherungsgesellschaft Sie nicht auf andere Berufe oder theoretische Positionen verweisen kann, die es aber aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Praxis gar nicht gibt. Akzeptieren Sie nur eine konkrete Verweisbarkeit auf eine vergleichbare Position, die Ihrer bisherigen Stellung entspricht. Nur so können Sie vermeiden, dass das Versicherungsunternehmen die Leistung verweigert, weil Sie noch in der Lage sind, zum Beispiel als Parkwächter zu arbeiten. Achten Sie auch darauf, dass die Versicherungsgesellschaft Sie nicht auf einen früheren Beruf verweisen kann, den Sie zu irgendeinem Zeitpunkt in der Vergangenheit ausgeübt haben.
2. Sechs-Monats-Prognose
Die Versicherungsgesellschaft sollte die Berufsunfähigkeit anerkennen, wenn ein Arzt diese für voraussichtlich sechs Monate prognostiziert.
3. Freie Arztwahl
Die Versicherungsgesellschaft sollte Ihnen überlassen, welchen Arzt Sie zur Feststellung der Berufsunfähigkeit aufsuchen möchten.
4. Anerkennung ab Beginn
Falls sich nicht sofort feststellen lässt, ob Sie wirklich berufsunfähig bleiben, warten die Versicherungsgesellschaften zunächst sechs Monate mit der Rentenzahlung. Wenn die Berufsunfähigkeit dann attestiert wird, sollten die Versicherungsgesellschaften die Rente rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit bezahlen.
5. Rückwirkende Zahlung
Stellen Sie sicher, dass der Versicherer auch dann zahlt, wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeit erst verspätet melden. Eine rückwirkende Zahlung sollte für eine Dauer von bis zu drei Jahren gewährleistet sein.
6. Stundung der Beiträge
Während der Prüfung auf Berufsunfähigkeit sollte die Versicherungsgesellschaft die laufenden Beiträge zinslos aufschieben, damit Sie nicht finanziell belastet werden.
7. Nachversicherungsgarantie
Mit dieser Option können Sie den Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
8. Rücktrittsrecht maximal fünf Jahre
Stellen Sie sicher, dass die Versicherungsgesellschaft maximal fünf Jahre lang vom Vertrag zurücktreten kann, wenn Sie aus Versehen Gesundheitsfragen im Antrag falsch beantwortet haben.
9. Weltweite Geltung des Vertrags
Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt aus beruflichen oder privaten Gründen ins Ausland ziehen werden, sollten Sie sicherstellen, dass der Versicherungsschutz auch dort fortbesteht.
10. Verzicht auf § 41 Versicherungsvertragsgesetz
Die Versicherungsgesellschaft sollte darauf verzichten, die Beiträge erhöhen oder den Vertrag kündigen zu können, wenn Sie Ihre Pflicht, Gesundheitsprobleme anzugeben, schuldlos verletzt und Gesundheitsfragen unwissentlich falsch beantwortet haben, zum Beispiel, weil der Arzt Ihnen eine Krankheit verschwiegen hat.
11. Befristete Anerkennung
Einige Versicherungsgesellschaften befristen im Falle einer eingetretenen Berufsunfähigkeit Ihre Leistungen gegenüber dem Versicherten auf festgeschriebene Zeiträume. Nach Ablauf dieser Zeiträume verlangen diese Versicherungen eine erneute Überprüfung der bestehenden Berufsunfähigkeit und machen Ihre weiteren Leistungen davon abhängig. Sie sollten daher darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft in ihren Bedingungen nachvollziehbar festschreibt, ob sie im Idealfall auf eine solche Befristung der Leistungen verzichtet oder wie häufig und für wie lange Leistungsanerkennungen befristet werden können.
Worauf Sie beim Abschluss achten sollten
Folgende Punkte sollten Sie beim Abschluss Ihres Berufsunfähigkeits-Schutzes im Kopf haben. Fragen Sie ruhig kritisch bei Ihrem Versicherungsberater nach.
Fünf wichtige Punkte
1. Versicherungsdauer bis 65
Lassen Sie sich nicht von vermeintlich günstigen Angeboten locken, die jedoch nur eine Rentenzahlung bis zum 55. oder 60. Lebensjahr vorsehen. Damit im Alter keine Versorgungslücke entsteht, sollten Sie im Regelfall eine Versicherungsdauer bis zum 65. Lebensjahr wählen.
Lassen Sie sich nicht von vermeintlich günstigen Angeboten locken, die jedoch nur eine Rentenzahlung bis zum 55. oder 60. Lebensjahr vorsehen. Damit im Alter keine Versorgungslücke entsteht, sollten Sie im Regelfall eine Versicherungsdauer bis zum 65. Lebensjahr wählen.
2. Präzise Berufsbeschreibung
Der Berufsunfähigkeits-Schutz leistet für den Fall, dass Sie Ihren Beruf ganz oder zu einem bestimmten Prozentsatz nicht mehr ausüben können. Deshalb sollte die Versicherungsgesellschaft so genau wie möglich über Ihren Beruf Bescheid wissen. Je allgemeiner Sie Ihren Beruf beschreiben, desto leichter machen Sie es der Versicherung, den Leistungsfall zu verweigern. Gehen Sie deshalb keine unnötigen Risiken ein und vermeiden Sie globale Umschreibungen wie "kaufmännischer Angestellter". Beschreiben Sie Ihren Beruf so genau wie möglich, indem Sie auch Ihr Aufgabengebiet genau definieren.
Der Berufsunfähigkeits-Schutz leistet für den Fall, dass Sie Ihren Beruf ganz oder zu einem bestimmten Prozentsatz nicht mehr ausüben können. Deshalb sollte die Versicherungsgesellschaft so genau wie möglich über Ihren Beruf Bescheid wissen. Je allgemeiner Sie Ihren Beruf beschreiben, desto leichter machen Sie es der Versicherung, den Leistungsfall zu verweigern. Gehen Sie deshalb keine unnötigen Risiken ein und vermeiden Sie globale Umschreibungen wie "kaufmännischer Angestellter". Beschreiben Sie Ihren Beruf so genau wie möglich, indem Sie auch Ihr Aufgabengebiet genau definieren.
3. Absolute Ehrlichkeit bei Gesundheitsfragen
Im Versicherungsantrag stellt Ihnen das Versicherungsunternehmen einige Fragen zum Gesundheitszustand. Achten Sie darauf, dass Sie diese Fragen so genau wie möglich beantworten. Wenn Sie der Versicherungsgesellschaft irgendwelche gesundheitlichen Probleme verschweigen, kann dies dazu führen, dass die Versicherung im Schadensfall überhaupt nicht leistet. Führen Sie also alles auf, was Ihnen einfällt und fragen Sie sicherheitshalber auch noch einmal bei Ihren Ärzten nach, um nichts zu vergessen.
Im Versicherungsantrag stellt Ihnen das Versicherungsunternehmen einige Fragen zum Gesundheitszustand. Achten Sie darauf, dass Sie diese Fragen so genau wie möglich beantworten. Wenn Sie der Versicherungsgesellschaft irgendwelche gesundheitlichen Probleme verschweigen, kann dies dazu führen, dass die Versicherung im Schadensfall überhaupt nicht leistet. Führen Sie also alles auf, was Ihnen einfällt und fragen Sie sicherheitshalber auch noch einmal bei Ihren Ärzten nach, um nichts zu vergessen.
4. Nicht von Nettobeiträgen blenden lassen
Viele Versicherer kalkulieren künftige Überschüsse ein und verrechnen diese mit dem derzeitigen Beitrag. Dadurch reduziert sich der sogenannte Bruttobeitrag und ergibt einen zum Teil deutlich niedrigeren Nettobeitrag, den Sie heute tatsächlich bezahlen. Wenn die Überschüsse jedoch sinken, kann der Nettobeitrag im schlechtesten Fall bis auf den Bruttobeitrag ansteigen. Lassen Sie sich daher nicht von niedrigen Nettobeiträgen blenden, sondern beachten Sie bei der Auswahl des geeigneten Partners vor allem den Bruttobeitrag.
Viele Versicherer kalkulieren künftige Überschüsse ein und verrechnen diese mit dem derzeitigen Beitrag. Dadurch reduziert sich der sogenannte Bruttobeitrag und ergibt einen zum Teil deutlich niedrigeren Nettobeitrag, den Sie heute tatsächlich bezahlen. Wenn die Überschüsse jedoch sinken, kann der Nettobeitrag im schlechtesten Fall bis auf den Bruttobeitrag ansteigen. Lassen Sie sich daher nicht von niedrigen Nettobeiträgen blenden, sondern beachten Sie bei der Auswahl des geeigneten Partners vor allem den Bruttobeitrag.
5. Der Preis ist nicht alles
Der Preis sollte bei der Auswahl des richtigen Berufsunfähigkeits-Schutzes nur eine sekundäre Rolle spielen. Denn am Ende nützt es wenig, wenn man jahrelang ein paar Euro gespart hat und im Leistungsfall dann feststellen muss, dass die Versicherung nicht einspringt. Konkret bedeutet das: Erst nach den gewünschten Bedingungen optimieren und dann nach dem Preis.
Der Preis sollte bei der Auswahl des richtigen Berufsunfähigkeits-Schutzes nur eine sekundäre Rolle spielen. Denn am Ende nützt es wenig, wenn man jahrelang ein paar Euro gespart hat und im Leistungsfall dann feststellen muss, dass die Versicherung nicht einspringt. Konkret bedeutet das: Erst nach den gewünschten Bedingungen optimieren und dann nach dem Preis.
Wie hoch sollte die Absicherung sein?
Ein Berufsunfähigkeits-Schutz soll die Lücke schließen, die zwischen Ihrem jetzigen persönlichen Nettoeinkommen und Ihren Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung liegt.
Als Faustregel gilt: Angestellte sollten mindesten 65% ihres Nettoeinkommens absichern. Da Selbstständige im Regelfall keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rentenversicherung haben, sollte hier die Absicherungsquote bei 90% des Nettoeinkommens liegen.
Wichtig
Risiko-Lebensversicherung
Mit einer Risiko-Lebensversicherung können Sie finanziellen Problemen im Todesfall vorbeugen. Verstirbt der Hauptverdiener, haben die Hinterbliebenen neben dem persönlichen Verlust oft auch mit den finanziellen Belastungen zu kämpfen - unter anderem mit den Raten aus der Baufinanzierung.
So funktioniert eine Risiko-Lebensversicherung
Eine Risiko-Lebensversicherung wird für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen und zahlt im Todesfall der versicherten Person den Begünstigten (in der Regel sind das die Hinterbliebenen) die im Voraus vereinbarte Versicherungssumme. Diese kann in der Regel bis zu fünf Millionen Euro hoch sein.
Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit nicht, wird am Ende nichts ausgezahlt. Hierin unterscheidet sich die Risiko-Lebensversicherung von der klassischen Kapitallebensversicherung, die eine Mischung aus Todesfallschutz und Vermögensaufbau darstellt. Dafür sind die Beiträge für eine Risiko-Lebensversicherung auch deutlich niedriger als die für eine Kapitallebensversicherung. Als Immobilienbesitzer haften Sie unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden, die durch die Vernachlässigung Ihrer Sorgfaltspflicht verursacht wurden. Durch einen lockeren Dachziegel oder nicht geräumte Gehwege kann schnell ein Unfall passieren, der zu hohen Schadenersatzforderungen führen kann.
Arten von Risiko-Lebensversicherungen
Bei der Ausgestaltung von Risiko-Lebensversicherungen werden drei verschiedene Arten unterschieden.
Klassische Risiko-Lebensversicherung
Dies ist die Standardvariante, bei der eine Person versichert wird und im Todesfall die Versicherungssumme an den oder die Begünstigten gezahlt wird.
Verbundene Risiko-Lebensversicherung
Sie ist für Ehepartner, die sich gegenseitig absichern wollen. Dabei werden beide Personen versichert. Die Versicherung leistet dann, wenn eine der beiden versicherten Personen stirbt. Diese Art der gegenseitigen Absicherung kann zwar billiger sein als eine Einzelabsicherung für beide Personen, dafür wird die Versicherungssumme aber nur einmal fällig.
Fallende Risiko-Lebensversicherung
Hier verringert sich die Auszahlung im Todesfall jährlich um einen vereinbarten Betrag. Wenn Sie zum Beispiel eine Versicherungssumme von 100.000 Euro mit einer Vertragslaufzeit von zehn Jahren abgeschlossen haben, verringert sich die Versicherungssumme jährlich um 10.000 Euro. Diese Variante ist insbesondere zur direkten Absicherung eines Darlehens sehr sinnvoll, dessen Restschuld aufgrund der regelmäßigen Tilgung ebenfalls von Jahr zu Jahr sinkt. Aus diesem Grund sollten Sie die Höhe der Versicherungssumme sowie die Vertragslaufzeit Ihrer Risiko-Lebensversicherung so wählen, dass sie der anfänglichen Nettodarlehenssumme und der voraussichtlichen Laufzeit Ihrer Immobilienfinanzierung entspricht.
Mögliche Versicherungsleistungen
Versicherungsgesellschaften müssen immer ein Finanzpolster einkalkulieren, da möglicherweise mehr Versicherte sterben als ursprünglich angenommen. Sterben weniger Menschen, erzielen die Anbieter Überschüsse, die sie an ihre Kunden weiterleiten.
Versicherte können daher zwischen zwei Varianten der Versicherungsleistung wählen: Todesfallbonus oder Beitragsverrechnung.
Mehr Informationen
- Todesfallbonus
Hierbei bleibt der Beitrag immer gleich. Steigen die Überschüsse des Unternehmens, steigt auch die Versicherungssumme und somit die Höhe der Zahlung an die Hinterbliebenen. Im umgekehrten Fall sinkt die Versicherungssumme, wenn die Überschüsse zurückgehen. Das kann von Nachteil sein, wenn Hinterbliebene ein Haus abbezahlen müssen oder andere finanzielle Verpflichtungen anstehen. - Beitragsverrechnung
Daher empfehlen wir die so genannte Beitragsverrechnung. Hier müssen Sie geringere Beiträge zahlen, wenn die Überschüsse steigen. Umgekehrt steigen Ihre Beiträge, wenn die Überschüsse sinken. Die Versicherungsleistung ist jedoch während der gesamten Vertragslaufzeit konstant, so dass Sie immer genau wissen, welchen Betrag Ihre Hinterbliebenen im Todesfall ausgezahlt bekommen. Die Obergrenze einer möglichen Erhöhung ist in Ihrem Versicherungsschein geregelt.
Wenn Sie sich doch für den Todesfallbonus entscheiden, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Versicherung Ihnen die Möglichkeit bietet, bei sinkenden Überschüssen und somit einer sinkenden Versicherungssumme diese durch eine Aufstockung des Beitrags wieder auf das ursprüngliche Niveau anzuheben.
Darauf sollten Sie beim Abschluss achten
Beim Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung kann man nicht viel falsch machen. Dennoch sollten Sie die folgenden Punkte beachten.
Vier Punkte die Sie beachten sollten
- Ärztliche Untersuchung
Bei größeren Versicherungssummen (in der Regel ab 200.000 Euro) oder älteren Antragstellern bestehen die meisten Versicherungen auf eine ärztliche Untersuchung. Stellen Sie sicher, dass Sie im Vorfeld darüber informiert werden, ob in Ihrem Fall eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist oder nicht. Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass die Kosten für diese Untersuchung von der Versicherungsgesellschaft getragen werden. - Nachversicherungsgarantie
Bei vielen Anbietern haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag an veränderte Lebenssituationen wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes anzupassen. Eine entsprechende Nachversicherungsgarantie gibt Ihnen die Möglichkeit, die Versicherungssumme jederzeit zu erhöhen, ohne sich erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen. - Ehrliche und wahrheitsgemäße Beantwortung aller Fragen
Grundlage für einen Anspruch auf die Versicherungsleistung beim Ableben der versicherten Person ist die sorgfältige und wahrheitsgemäße Beantwortung aller Fragen über den Gesundheitszustand sowie die beruflichen Risiken und Hobbies. Ansonsten riskieren Sie den Versicherungsschutz aufgrund der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. - Raucher oder Nichtraucher?
Viele Versicherungsgesellschaften bieten Nichtrauchern besonders günstige Tarife. Aber beachten Sie: Als Nichtraucher zählt nur, wer seit mindestens einem Jahr nicht mehr zu Zigarette, Zigarre oder Pfeife gegriffen hat. Wird er rückfällig, muss er dies seiner Versicherungsgesellschaft melden und in der Regel eine Erhöhung seines Beitrages in Kauf nehmen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein als Nichtraucher Versicherter doch Raucher war, zahlt die Versicherungsgesellschaft den Hinterbliebenen im Todesfall in der Regel nur die Versicherungssumme aus, mit der sich der Versicherte als Raucher mit dem gleichen Beitrag hätte versichern können. Dadurch kann es zu einer Unterversorgung für die Hinterbliebenen kommen.
Wichtig
Für Immobilienbesitzer
Hausratsversicherung
Wussten Sie, dass in Deutschland alle 3 bis 5 Minuten ein Einbrecher in eine Wohnung eindringt? Dabei werden Wohnungen nicht nur ausgeräumt, sondern oft auch durch Vandalismus beschädigt. Ein solcher Schaden kann teuer werden. Sichern Sie daher ihren Besitz mit einer Hausratversicherung ab.
Wann leistet die Hausratsversicherung?
Die Hausratversicherung leistet in einer Vielzahl von Fällen, bei denen Einrichtung und weitere Eigentumsgegenstände in Gefahr geraten können, beschädigt oder zerstört zu werden.
Beispiele für den möglichen Versicherungsumfang
- Einbruchdiebstahlschäden
Sie sind abgesichert, wenn in Ihre Wohnung eingebrochen und Ihr Hausrat gestohlen oder beschädigt wird. Selbst, wenn in Ihre privat genutzte Garage, die auf dem Versicherungsgrundstück oder im Umkreis von 500 m liegt, eingebrochen wird; auch Wertsachen wie zum Beispiel Schmuck, können bis zu bestimmten Höchstbeträgen mitversichert werden. - Blitz-, Sturm- oder Hagelschäden
Bei einem Unwetter schlägt der Blitz ein oder ein Baum stürzt um und durch das zerbrochene Fenster regnet es in Ihre Wohnung. Sie können aber ganz beruhigt sein: Ihre Möbel und Elektrogeräte werden ersetzt. - Brand oder Explosion
Ein defektes Elektrogerät oder ein schadhaftes Kabel kann bei einem Brand Ihren gesamten Hausrat zerstören. Auch solche Schäden fängt eine Hausratversicherung auf. - Leitungswasserschäden
Die Zu- oder Ableitung Ihrer Waschmaschine löst sich und setzt Ihre Wohnung unter Wasser. Das beschädigte Mobiliar wird ersetzt. - Fahrzeuganprall
Schutz kann auch dann bestehen, wenn durch den Anprall eines fremden Kraftfahrzeuges oder einer ungesicherten Ladung Schaden an Ihrem Hausrat verursacht wird.
Wie wird der Hausrat ausreichend versichert?
Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig von der Versicherungssumme, vom Wohnort und vom gewählten Versicherungsunternehmen. Bei der Wahl der Versicherung haben Sie zwei Varianten zur Auswahl:
- a) Konkrete Ermittlung des Hausrats
Der konkrete Wert des Hausrats wird ermittelt und diese Summe auch versichert. Erhöht sich der Wert des Hausrats, ist auch die Anhebung der Versicherungssumme notwendig. Keinesfalls sollte die Versicherungssumme unterhalb des tatsächlichen Wiederbeschaffungswertes des Hausrats liegen, denn dann droht die so genannte Unterversicherung und die Schäden werden nur teilweise ersetzt. - b) Pauschale Versicherung des Hausrats
Bei dieser Variante wird der Wert des Hausrats pauschal versichert, derzeit mit 650 Euro pro Quadratmeter Wohnungsfläche. Dies entspricht laut Versicherungswirtschaft dem durchschnittlichen Wert des Hausrats. Vorteil für den Kunden: Die Versicherung verzichtet auf die Einrede der Unterversicherung und ersetzt die Schäden in tatsächlicher Höhe, allerdings maximal bis zur versicherten Summe.
Was kostet eine Hausratversicherung?
Eine preiswerte Hausratversicherung für eine 80 m² Wohnung in einem wenig einbruchgefährdeten Gebiet ist bereits für unter 40 Euro Jahresprämie abzuschließen. Vergleichen Sie die Preise, es kann sich lohnen: Teure Anbieter verlangen oft das Dreifache verglichen mit günstigen Versicherungen.
Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
Als Immobilienbesitzer haften Sie unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden, die durch die Vernachlässigung Ihrer Sorgfaltspflicht verursacht wurden. Durch einen lockeren Dachziegel oder nicht geräumte Gehwege kann schnell ein Unfall passieren, der zu hohen Schadenersatzforderungen führen kann.
Warum ist die Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung so wichtig?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Verantwortung jedes Haus- und Grundbesitzers, für die Verkehrssicherheit seiner Immobilien zu sorgen und für verursachte Schäden entsprechend zu haften:
"Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder eines Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Erhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, sofern der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat." § 836 BGB
Dieser Satz kann weitreichende Folgen haben: Denn der Verursacher haftet grundsätzlich in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen jetzigen und zukünftigen Vermögen. Eine Schadenersatzforderung kann zur Existenzfrage werden. Deshalb ist die Absicherung mit einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung so wichtig.
Wie schützt Sie die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung?
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung kommt für Schadenersatzforderungen auf oder wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab. Bei Sachschäden werden die Reparatur, die Wiederbeschaffung oder auch der Nutzungsausfall gezahlt. Werden Personen verletzt, zahlt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht die Behandlungskosten, Schmerzensgelder und gegebenenfalls auch eine lebenslange Rente. Hier leistet die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Einige Beispiele:
- Aufgrund unzureichender Beleuchtung im Bereich des Hauseinganges stolpert der Besuch Ihres Mieters über eine Treppenstufe und bricht sich den Arm. Die Versicherung übernimmt die Behandlungskosten und den Verdienstausfall.
- Ein Passant rutscht wegen Glatteis oder Laub auf dem nicht gereinigten Gehweg vor Ihrem Haus aus und verletzt sich dabei. Auch hier kommt die Versicherung für den Schaden auf.
Wer ist versichert?
Versichert sind Eigentümer bzw. Inhaber von privat genutzten Mietobjekten - dies schließt Häuser, Garagen, selbstbewohnte Mehrfamilienhäuser sowie unbebaute Grundstücke mit ein. Außerdem können sich Eigentümergemeinschaften, unabhängig davon, ob die Wohnungen selbstbewohnt oder privat vermietet sind, absichern.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schließt viele allgemeine Risiken ein. Für spezielle Risiken gibt es ein eigenes Haftpflicht-Angebot:
- Gewerblich genutzte Objekte können nicht versichert werden.
- Unbebaute Grundstücke, die größer als 2.000 m² sind, können ebenfalls nicht versichert werden.
Wohngebäudeversicherung
Ein Feuer oder ein Sturm kann innerhalb weniger Augenblicke alles zerstören, was Sie bisher aufgebaut haben. Schützen Sie Ihr Haus gegen Brand, Blitzschlag-, Explosions-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden.
Wer benötigt eine Wohngebäudeversicherung
Grundsätzlich ist eine Wohngebäudeversicherung für jeden Hausbesitzer sinnvoll, nicht zuletzt auch weil einige Kreditinstitute die Auszahlung des Darlehens an den Nachweis einer Wohngebäudeversicherung koppeln.
Als Eigentümer einer Wohnung müssen Sie in der Regel keine Wohngebäudeversicherung abschließen, da diese meistens über eine gemeinsame Wohngebäudeversicherung des Mehrfamilienhauses abgesichert ist. Sicherheitshalber sollten Sie sich jedoch entsprechend bei der Hausverwaltung rückversichern.
Was ist bei der Wohngebäudeversicherung abgesichert?
Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sind die Hauptrisiken, die durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden. Darüber hinaus können über eine Elementarversicherung weitere Risiken aus Naturgewalten (wie zum Beispiel Überschwemmungen) abgesichert werden. Die unterschiedlichen Risiken können einzeln oder aber auch in beliebiger Kombination abgesichert werden.
Mehr Informationen
- Feuerversicherung
Diese Versicherung ist die wichtigste Komponente, da das Risiko eines Totalschadens durch Feuer sehr hoch ist. Die Feuerversicherung reguliert die Schäden, die unmittelbar entstanden sind durch Brand, Blitzschlag oder Explosionen. Bauherren sollten eine Feuerversicherung abschließen, bei der automatisch der Rohbau im Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Der Einschluss des Rohbaus gilt in der Regel 18 Monate, meist beitragsfrei und spart somit die Beiträge für eine separate Feuerrohbauversicherung. Dauert das Bauvorhaben länger, so ist dies vorab dem Versicherungsunternehmen mitzuteilen. - Leitungswasserversicherung
Hier sind Schäden versichert, die durch undichte Rohre, Schläuche und sanitäre Anlagen unmittelbar verursacht wurden, sowie Schäden, die bei Arbeiten an Schläuchen und an Installationen durch Sie selbst entstehen. - Sturm- und Hagelschadensversicherung
Bei dieser Versicherung sind Schäden abgesichert, die durch Sturm (ab Windstärke 8) oder Unwetter mit Hagelschauern entstehen. Mögliche Sturmschäden am Gebäude beinhalten zum Beispiel abgedeckte Dächer, abgeknickte Antennen, beschädigte Sattelitenschüsseln oder zerstörte Regenrinnen.
Versicherungsumfang
Der Versicherungsumfang einer Wohngebäudeversicherung bezieht sich standardmäßig auf folgende Bereiche:
- Das Gebäude und gegebenenfalls Nebengebäude, die im Versicherungsschein genau zu bezeichnen sind.
- Alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind - also auch Einbauschränke oder Einbauküchen und Heizungen, soweit sie nicht von Ihrem Mieter nachträglich eingebaut worden sind, sowie verklebte Teppichböden.
- Zubehör, das dem Wohnzweck oder der Instandhaltung des versicherten Gebäudes dient, wie zum Beispiel Markisen oder Antennen. Diese müssen Sie im Antrag angeben, um in den Versicherungsschutz mit einbezogen zu werden.
- Zubehör, das dem Wohnzweck oder der Instandhaltung des versicherten Gebäudes dient, wie zum Beispiel Markisen oder Antennen. Diese müssen Sie im Antrag angeben, um in den Versicherungsschutz mit einbezogen zu werden.
- Ausgaben für notwendige Reparaturkosten am beschädigten Gebäude.
- Die maximale Erstattung nach einem Schadensfall richtet sich nach dem aktuellen Neubauwert eines zerstörten Gebäudes. Diesen erhält man allerdings nur, wenn eine gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen wurde.
Elementarversicherung
Mit dieser Zusatzversicherung können Sie sich gegen Schäden aus Naturgewalten wie zum Beispiel Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck oder Lawinen absichern.
Was ist nicht versichert?
Die folgenden Gegenstände sind im Rahmen einer Wohngebäude-Versicherung nicht versichert:
- Bewegliche Möbel oder Wertsachen. Diese müssen separat über eine Hausratsversicherung abgedeckt werden.
- Gebäudeteile, die ein Mieter selbst eingefügt hat und für die er selbst die Verantwortung trägt, zum Beispiel eine Einbauküche.
- Sonstige Grundstücksbestandteile, zum Beispiel Zäune oder Gartenlaternen.
- Gebäudezubehör, das gewerblichen Zwecken dient, zum Beispiel Leuchtreklame, oder nicht im Haus untergebracht ist, zum Beispiel Heizöl in einem Erdtank.
Mehr Informationen
Außerdem sind Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Ebenso müssen Sie mit Leistungseinschränkungen rechnen, wenn Schäden durch den unsachgemäßen Gebrauch von Gegenständen entstanden sind, die ihrem Zweck nach nicht Wärme oder Feuer ausgesetzt werden dürfen. Ein Beispiel hierfür wären Beschädigungen durch eine explodierte Spraydose, die auf einem Kachelofen abgestellt wurde.
Mit weiteren Leistungseinschränkungen müssen Sie rechnen, wenn die Ursache Stürme unter Windstärke 8 sind. Das gleiche gilt bei Schäden durch Hagel, Schnee, Regen oder Schmutz, die durch unverschlossene oder undichte Fenster aufgetreten sind.
Das kostet eine Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung kann je nach Anbieter trotz gleichem Leistungsumfang stark variieren. Grundlegend richtet sich die genaue Höhe des Beitrags nach folgenden Faktoren:
- Bauweise des versicherten Gebäudes: zum Beispiel ist die Absicherung eines Fachwerkhauses teurer als bei einem Massiv- oder Fertighaus
- Verwendete Materialien für das Dach
- Art der Nutzung des Gebäudes: Zum Beispiel ist eine gewerbliche Nutzung gegenüber der Nutzung zu reinen Wohnzwecken meistens teurer.
- Art des Hauses: Ein- oder Mehrfamilienhaus
- Anzahl der versicherten Risiken und Extra-Leistungen
- Versicherungssumme
- Geographische Lage des versicherten Gebäudes bzw. Tarifzone, welche eine bestimmte Region nach ihrer Schadenshäufigkeit beurteilt
Mehr Informationen
Damit im Schadensfall die Reparaturkosten vollständig ersetzt werden können, ist es wichtig, dass die Versicherungssumme dem aktuellen Wert des Gebäudes entspricht. Daher sollten Sie unbedingt eine gleitende Neuwertversicherung abschließen. Damit haben Sie sichergestellt, dass Ihre Immobilie wieder komplett neu errichtet werden kann. Dazu sollten Sie bei Abschluss der Versicherung die Herstellungskosten im Falle eines Neubaus oder den aktuellen Wert der bestehenden Immobilie genau ermitteln.
Bei der Kalkulation der Beiträge werden die heute geltenden Baupreise und Wiederherstellungskosten Ihrer Immobilie zugrunde gelegt. Ändern sich diese im Laufe der Zeit, werden auch die Beiträge angepasst. Die Versicherungen dürfen ihre Beiträge jedoch nicht beliebig erhöhen. Eine Beitragsanpassung ist erst nach Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders möglich. Desweiteren haben Sie bei Erhöhung der Beiträge die Möglichkeit, Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen.