Alles Wichtige zur Mieterauswahl
Ob Sie die Vermietung selbst übernehmen oder abgeben, ist eine Zeit- und Geldfrage. Beauftragen Sie eine Immobilienmaklerin oder einen -makler, profitieren Sie davon, dass Sie sich nicht um die Mietinteressenten kümmern müssen. Allerdings gehen Sie damit auch eine Verpflichtung ein und bezahlen Maklergebühren.
Vermietung über Makler oder privat
Seit 2015 gilt bei Vermietung das Bestellerprinzip. Wer den Makler oder die Maklerin beauftragt, trägt die vollen Kosten. Die liegen meist zwischen 1,5 und zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Im Gegenzug können Sie erwarten, sich um so gut wie nichts kümmern zu müssen und dass der Mietvertrag rechtskonform und sicher ist. Sollten Sie sich selbst auf die Suche machen, sind Sie auch für den Mietvertrag zuständig. Üblich ist der Standardmietvertrag, der ein unbefristetes Mietverhältnis vorsieht. Weitere Unterscheidungen bieten ein befristeter Mietvertrag, wenn Sie Ihre Wohnung beispielsweise während eines mehrmonatigen Sabbaticals vermieten möchten, der Staffel- und der Indexmietvertrag. Wichtig ist in allen Fällen: Vermeiden Sie mündliche Absprachen, die später zu Missverständnissen führen könnten.
So finden Sie Mieterinnen und Mieter
Ermitteln Sie die Nettomietrendite Ihres Wunschobjekts.
Die Top 5 der Mieterinnen und Mieter
Ihnen ist freigestellt, an wen Sie Ihre Wohnung vermieten. Aber es gibt eine inoffizielle Top-5-Rangliste, der beliebtesten Gruppen. Dazu gehören
- Rentnerinnen und Rentner,
- Beamtinnen und Beamte,
- Doppelverdienerhaushalte,
- kinderlose Paare und
- Singles mit gutem Job.
Der Grund: Vermieterinnen und Vermieter rechnen damit, dass diese Personengruppen solvent genug sind, um Miete und Nebenkosten zu bezahlen. Und solide genug, um langfristig zu mieten.
Wohnungsbesichtigungen durchführen
Vereinbaren Sie individuelle Besichtigungstermine mit den Interessenten. Durch das direkte persönliche Gespräch, erhalten Sie ein besseres Bild von den Menschen, die künftig in der Wohnung leben. Sie können dabei auch Fragen zur Wohnung bereits im Vorfeld klären. Sollten Mietinteressenten eine Bewerbermappe haben, achten Sie darauf, dass sie folgende Informationen enthält: Anschreiben, Ausweiskopie, Kopie des Arbeitsvertrags, Einkommensnachweise oder Kontoauszüge, Mieterselbstauskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Schufa-Auskunft, Kontaktdaten. Übrigens: Sollte die Wohnung noch bewohnt sein, können Sie die Wohnung trotzdem zeigen. Die Besichtigungstermine müssen aber mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt werden.
So prüfen Sie die Bonität
- Mieterselbstauskunft: In dem Formular gibt die Mieterin oder der Mieter Informationen zur beruflichen und finanziellen Situation, wer mit in die Wohnung ziehen wird, ob Haustiere vorhanden sind oder ob ein Musikinstrument gespielt wird. Wichtige Informationen können Sie aus der bisherigen Miethistorie ziehen. Darin muss auch angegeben werden, ob ein Räumungsrechtsstreit anhängig war oder ist. Auch wenn Sie es gerne wüssten: Fragen zu Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, Religion oder Familienplanung sind unzulässig!
- Schufa-Auskunft: Als Bonitätscheck. Die eigene Bonität gegenüber potentiellen Vermieterinnen und Vermieter muss vom Mieter oder der Mieterin nachgewiesen werden. Er oder sie bestellt den Bonitätscheck direkt bei der Schufa.
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Diese erstellen der letzte Vermieter oder die Vermieterin bei Beendigung des Mietverhältnisses. Mindestanforderung ist eine Quittung über geleistete Zahlungen.
- Gehaltsabrechnungen: Die Kopie der letzten drei Gehaltsabrechnungen hilft, die finanzielle Situation der Mieter zu überblicken.
Gut zu wissen
Die Rendite spielt eine wichtige Rolle beim Kauf einer vermieteten Immobilie. Sie wird als Bruttorendite und Nettorendite berechnet.
Auch Referenzen sind möglich
Frühere Vermieterinnen und Vermieter können für die Mietinteressenten Empfehlungen ausstellen. Das sollte drin stehen: Name und Anschrift der Vorvermieterinnen und Vorvermieter, Angaben zur Mieterin oder zum Mieter, Details dazu, wo welche Wohnung in welchem Zeitraum angemietet wurde und der Grund für die Beendigung des Mietverhältnisses. Wichtig sind Aussagen, dass das Mietverhältnis störungsfrei verlief und die Miete immer pünktlich bezahlt wurde. Haben Sie noch Zweifel, können Sie auch ein persönliches Gespräch suchen.
Sorgfältige Wohnungsübergabe
Bei der Wohnungs- und Schlüsselübergabe ist ein sorgfältiges Übergabeprotokoll Pflicht. Dafür gibt es Vorlagen mit Checklisten. Das schützt Vermieterinnen und Vermieter genauso wie Mieterinnen und Mieter. Dabei wird der Zustand der Wohnung dokumentiert und Mängel festgehalten. Die Übergabe sollte bei Tageslicht in der leeren Wohnung stattfinden.
Fazit: Bei Vermietung zählen Bonität und Ihr persönlicher Eindruck
Wer Ihr nächster Mieter oder Ihre Mieterin sein wird, entscheiden Sie. Für die Sichtung und das Kennenlernen der Bewerberinnen und Bewerber können Sie ein Maklerbüro beauftragen. Aber das kostet. Wenn Sie sich selbst darum kümmern möchten, können Sie anhand von Dokumenten die Bonität der Mieterinnen und Mieter ziemlich genau prüfen. Letztlich ist es beim derzeitigen Mangel an Mietwohnungen eine individuelle Entscheidung, an wen Sie vermieten.