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Das Foto steht symbolisch für das Thema Rechte und Pflichten in einer Hausgemeinschaft.
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Wohnungseigentumsgesetz bei Hausgemeinschaften: Was sind die Rechte und Pflichten?

Wer eine Wohnung kauft, wird automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft und unterliegt dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). In der Teilungserklärung ist festgehalten, was Gemeinschaftseigentum ist und was Sondereigentum ist. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer treffen Entscheidungen und übernehmen Verantwortung für die Teile und Bereiche, die ihnen gemeinsam gehören.

Author: Jan Gerke
von Jan Gerke in München, aktualisiert am 31.05.2024
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Mit der Eigentumswohnung in die Wohnungseigentümergemeinschaft

Das Foto zeigt ein Wohnhaus und steht symbolisch für das Thema Wohneigentümergemeinschaft.
Laut Wohnungseigentumsgesetzmuss die Verwaltung einer Immobilie mit mehreren Parteien geregelt sein. Die Aufgabe kann eine Eigentümerin oder ein Eigentümer übernehmen. Seit Dezember 2023 haben Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer einen Anspruch darauf, dass die Verwalterin oder der Verwalter zertifiziert ist (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Ausgenommen von der Pflicht sind Anlagen mit bis zu acht Sondereigentumseinheiten.

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Teilungserklärung gibt Auskunft

Die Rechte und Pflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Hausgemeinschaft sind gesetzlich geregelt (Abs. 2 § 13 WEG, 14 und 16). Wer ein ernsthaftes Interesse hat, eine Wohnung zu kaufen, kann die Teilungserklärung einsehen. Darin sind wichtige Details festgelegt. Sie betreffen die Miteigentumsanteile, die Lage, Größe und Anzahl der Wohnungen, das Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Ablesen lassen sich auch die Aufteilung der Kosten, Stimmrechtsverteilung bei der Eigentümerversammlung, Einschränkungen oder Vorschriften. Am aktuellsten sind allerdings die Informationen aus der Beschluss-Sammlung. Um sie einsehen zu können, benötigen Sie eine Ermächtigung durch ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft.

Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern

Fazit: Eigentum verpflichtet

Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft – mit allen Rechten und Pflichten. Um das Gebäude kümmert sich die Hausverwaltung. Wie beim Einfamilienhaus sollte es im Interesse aller sein, die Anlage so instand zu halten, dass sie ihren Wert möglichst steigert.

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