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Erst durch das Gegenüberstellen der gleichen Preisart wird ein objektiver Vergleich möglich. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) erklärt, welche es gibt und was sie aussagen:
Der Verkehrs- oder Marktwert
Der Verkehrswert, auch bekannt als Marktwert, wird durch das Baugesetzbuch definiert. Dieser beschreibt den objektiven Preis, zu dem ein Grundstück bzw. eine Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt am Markt veräußert werden kann. Relevante Kriterien sind hier die Lage und die tatsächlichen Eigenschaften des Objekts. Der Verkehrswert sollte anhand einer gründlichen Analyse durch Sachverständige ermittelt werden.
Der Angebotspreis
Dies ist der Preis, zu dem eine Immobilie zum Verkauf angeboten wird. Er wird von den Eigentümerinnen und Eigentümern festgelegt. Meist orientieren diese sich am aktuellen Verkehrswert, sie sind in der Ausgestaltung aber grundsätzlich frei. Der IVD betont deshalb, dass es sich beim Angebotspreis häufig um eine Wunschvorstellung der Verkaufenden handelt.
Der Abschlusspreis
Nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, ist darin stets der Abschlusspreis – oder Verkaufspreis – enthalten. Er bezeichnet den Preis, auf den sich die Käufer- und Verkäuferseite für den Abschluss des Kaufgeschäfts geeinigt haben. Dieser Preis kann sich vom ursprünglichen Angebotspreis als auch vom Verkehrswert unterscheiden und beispielsweise individuelle Wünsche bei den Vertragsmodalitäten berücksichtigen.