Planmäßig soll die EInreichungsfrist für das Baukindergeld am 31. März 2021 enden - doch Verbände fordern nun eine Entfristung.
(München, 18. Februar 2021) Das Baukindergeld, ein Zuschuss zur Bildung von Wohneigentum, erfreut sich großer Beliebtheit. Die KfW-Bank hat im letzten Jahr insgesamt 124.731 Zuschüsse mit einem Volumen von 2,648 Mrd. Euro zugesagt. Die meisten Förderungen gingen an Familien in Nordrhein-Westfalen (24.249), Bayern (22.301) und Baden-Württemberg (16.911). Doch die Frist zur Einreichung von Bau- oder Kaufunterlagen läuft am 31. März 2021 aus. Der Antrag selbst kann bis sechs Monate nach dem Einzug ins Eigenheim im Zuschussportal der KfW gestellt werden, allerdings spätestens zum 31. Dezember 2023.
Daher plädieren Vertreter der Wohnungswirtschaft dafür, das Baukindergeld dauerhaft einzurichten. So zum Beispiel der Verband Wohneigentum (VWE). "Junge Familien, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchten, brauchen zum einen Unterstützung bei der Eigenkapitalbildung, zum anderen Planungssicherheit", sagt VWE-Präsident Manfred Jost. Die Förderung erreiche die richtige Zielgruppe, "nämlich Familien mit geringem Einkommen." Drei Viertel der Antragsteller verfügten über ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von weniger als 50.000 Euro, so der VWE unter Berufung auf KfW-Angaben. Jost gibt zu bedenken, auch junge Familien müssten die Möglichkeit haben, Wohneigentum zu bilden, unter anderem "als Beitrag zu einer verlässlichen Altersvorsorge und als Rückzugsraum in unsicheren Zeiten, wie wir sie derzeit erleben."
Auch der Immobilienverband IVD wünscht sich eine komplette Entfristung des Baukindergeldes. "Die Pandemie sorgt unter der Bevölkerung einerseits für Verunsicherung und Zukunftsängste, auf der anderen Seite wird der Wunsch nach Wohneigentum immer größer", sagt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. "Die Corona-Krise hat zudem viele Menschen daran gehindert, Ankauf oder Bauplanung von Wohnung oder Haus fristgerecht abzuschließen. Diesen schwierigen Umständen sollte die Politik mit einer Entfristung entgegentreten."
Redaktion: Joachim Hoffmann