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Preis beim Immobilienkauf: Spätere Minderung schwierig
Zu den sogenannten Gewährleistungsrechten beim Immobilienkauf zählt auch die Minderung. In der Praxis ist diese allerdings in fast allen Kaufverträgen zugunsten der Verkäuferseite ausgeschlossen. Der Anspruch auf eine nachträgliche Preisminderung besteht in dem Fall nur dann noch, wenn der Verkäuferseite eine arglistige Vortäuschung falscher Tatsachen nachgewiesen werden kann.
Tipp vor dem Immobilienkauf
Deshalb ist es besonders wichtig, eine Immobilie vor dem Kauf umfassend zu prüfen und zu begutachten – auch unter Einbeziehung fachkundiger Stellen, z.B. einer Gutachterin oder eines Gutachters.
Prüfung eines möglichen Minderungsanspruches
Falls der Immobilienkauf bereits abgeschlossen ist und mögliche Ansprüche auf eine Minderung bestehen, muss eine Anwältin oder ein Anwalt alle Voraussetzungen prüfen und erörtern. Nur so kann ein eventuelles Recht auf Minderung festgestellt und geltend gemacht werden. Dabei werden die Art des vorliegenden Mangels, dessen Zeitpunkt und das Verkäuferwissen geprüft. Ebenso die Rückobliegenheit, die besagt, dass die Käuferseite entdeckte Mängel der Verkäuferseite unverzüglich melden muss. Für die Minderungsberechnung ist in der Regel der Einbezug von Sachverständigen notwendig.
Nachweis von Arglist bei Minderungsausschluss
Ist das Recht zur Minderung grundsätzlich ausgeschlossen, ist Arglist erforderlich. Dies bedeutet, dass die Käuferseite eine vorsätzliche Täuschung oder das absichtliche Verschweigen von Mängeln durch die Verkäuferseite nachweisen muss.
Alternativen zur Minderung
Im Fall des Kaufs einer Immobilie mit unvorhergesehenen Mängeln können neben der Minderung auch alternative Lösungen angestrebt werden wie das Recht auf Nacherfüllung, der Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadensersatz.
Immobilienkauf vorausschauend planen
Nachträglich entdeckte Mängel kosten immer Zeit, Geld und Nerven. Der Kaufpreis sollte also vor dem Kauf optimal verhandelt und der Zustand einer gebrauchten Immobilie umfassend kompetent eingeschätzt werden. Dazu zählen die Begutachtung durch Sachverständige oder auch die energetische Einschätzung durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten.