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Neues Gesetz: Keine Verschärfung der energetischen Anforderungen

Der Bundestag hat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Es vereinheitlicht die Regelungen zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Nutzung regenerativer Energiequellen und ersetzt künftig die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das neue GEG tritt nun am 1. November 2020 in Kraft.

publiziert am 27.08.2020
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Der Bundestag hat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Es vereinheitlicht die Regelungen zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Nutzung regenerativer Energiequellen und ersetzt künftig die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das neue GEG tritt nun am 1. November 2020 in Kraft.
Neue Gebäudeenergiegesetze sollen zur Vereinfachung der Regelungen beitragen, sie  stoßen aber auch auf Kritik.

(München, 27. August 2020) Ziel des GEG, ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden durch gedämmte und dichte Gebäudehüllen möglichst gering zu halten und den Restbedarf an Energie mit einem möglichst hohen Anteil an regenerativer Energien zu decken (zum Beispiel Sonne, Wind, Biomasse). Wie es in der Mitteilung des Bundestages heißt, gelten die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand weiterhin. Es kommt also zu keiner Verschärfung der Vorschriften. Das Bundeswirtschaftsministerium erhofft sich von dem neuen Gesetz eine "deutliche Entbürokratisierung und Vereinfachung des Regelungswerks".

Das GEG beinhaltet auch zwei wichtige Regelungen in Bezug auf die Windkraft und Solarenergie: Die Länder können eigene Bestimmungen erlassen in Bezug auf den Mindestabstand von 1000 Metern von Windrädern zu Wohnquartieren. Und die Begrenzung der Förderung von Solarstrom auf 52 Gigawatt ("Solardeckel") wird fallengelassen. Nach der Zustimmung durch den Bundesrat tritt das neue Gesetz am 1. November 2020 in Kraft.

Verbraucherschützer und Verbände äußern Kritik. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) spricht von einer verpassten Chance und bemängelt, dass bei Neubauten der Energiestandard KfW 55 nicht verbindlich vorgeschrieben wird. Außerdem mahnt vzbv-Vorstand Klaus Müller an, dass "die Förderung für die energetische Sanierung im Gebäudebestand, insbesondere die steuerliche Absetzbarkeit noch deutlich aufgestockt werden" müsse.

Der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (Buveg) kritisiert die sogenannte "Innovationsklausel", nach der ein Quartier aus mehreren Gebäuden gemeinsam die energetischen Anforderungen erfüllen kann. Werde nur ein Gebäude energieeffizient modernisiert, könne bei den anderen Häusern ein niedrigerer Standard angesetzt werden – mit negativer Auswirkung auf die CO2-Bilanz.

Redaktion: Joachim Hoffmann/ Julie Reichardt

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