Steigende Zahlen bei den Baugenehmigungen, gleichzeitig sinkender Auftragseingang im Bauhauptgewerbe – die aktuellen Statistikzahlen ergeben ein uneinheitliches Bild.
Eine stärkere Förderung von Immobilieninteressenten könnte den Wohnungsbaumarkt ankurbeln.
(München, 07. August 2020) Der Bau von insgesamt 32 000 Wohnungen ist im Mai 2020 in Deutschland genehmigt worden, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Das waren 3,9 Prozent mehr Baugenehmigungen als im Vorjahresmonat. Die Angaben beziehen sowohl neue Gebäude als auch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ein. Der Neubau separat gerechnet verzeichnete ein Plus von 7,3 Prozent gegenüber dem Mai 2019. In den verschiedenen Wohnungsarten verlief die Entwicklung unterschiedlich. So stieg laut Destatis die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern um 8,7 Prozent und in Zweifamilienhäusern um 3,4 Prozent. Im Gegensatz dazu sank die Zahl der genehmigten Einfamilienhäuser um 7,3 Prozent.
Die Bundesstatistiker geben zu bedenken, dass die Zahl der Baugenehmigungen zwar steigt, gleichzeitig aber auch die Zahl der Bauvorhaben, die noch nicht begonnen oder abgeschlossen wurden. Das führe zu einem "Bauüberhang". Dieser könnte noch größer werden, denn der Auftragseingang im Bauhauptgewerbe war im April und Mai laut Zentralverband Deutsches Baugewerbe stark rückläufig. Im Wohnungsbau habe das Minus im Mai 4,6 Prozent betragen - nach 13 Prozent im April.
Um den Wohnungsbau anzukurbeln, mahnt der Immobilienverband IVD eine stärkere Förderung von Immobilieninteressenten an. "Junge Familien müssen besonders beim Eigenkapital unterstützt werden, denn das stellt die größte Hürde beim Eigentumserwerb dar", sagt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. So müssten die Grunderwerbsteuer gesenkt und zusätzlich Freibeträge für Ersterwerber eingerichtet werden. In einem weiteren Schritt sei zu überlegen, ob die Grunderwerbsteuer bei selbstgenutzten Immobilien nicht komplett gestrichen werden könnte. Um das Eigenkapital von Interessenten zu stärken, sollte es der Bund der KfW-Förderbank ermöglichen, Bürgschaften für mindestens 20 Prozent der Erwerbskosten zu übernehmen. Außerdem, so der IVD, sollte die zeitliche Begrenzung des populären Baukindergeldes aufgehoben werden.
Redaktion: Joachim Hoffmann