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Maklerkosten: Käufer und Verkäufer teilen jetzt die Provision

Seit dem 23. Dezember gilt eine neue gesetzliche Regelung, die Makler zum Aufteilen der Provision auf Verkäufer und Käufer verpflichtet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.

publiziert am 28.01.2021
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Seit dem 23. Dezember gilt eine neue gesetzliche Regelung, die Makler zum Aufteilen der Provision auf Verkäufer und Käufer verpflichtet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.
Die Maklercourtage  beim Erwerb von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern wird zukünfitig auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

(München, 28. Januar 2021) Bis vor kurzem war die Handhabung der Maklerprovision in Deutschland ein Flickenteppich aus uneinheitlichen regionalen Regelungen. Nicht nur in Bezug auf regionale Differenzen bei den Provisionssätzen: Je nach Bundesland verteilten Makler ihre Provision auf Käufer und Vekäufer oder verlangten vom Käufer den vollen Provisionssatz, während ihr Dienst für den Verkäufer kostenlos war.

Zumindest bei der Aufteilung der Provision herrscht nun dank einer neuen gesetzlichen Regelung seit dem 23. Dezember 2020 bundesweit Einigkeit. Im "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" schreibt der Gesetzgeber nun vor: Die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, muss mindestens die Hälfte der Gesamtprovision bezahlen. Üblicherweise ist dies der Verkäufer der Immobilie, der den Makler mit der Suche nach dem passenden Käufer beauftragt hat. "Die Praxis, dass Käufer vollständig oder zum überwiegenden Teil die Maklerkosten übernehmen, wenn der Makler nur vom Verkäufer bestellt wurde, wird beendet," heißt es dazu in einer Stellungnahme der Bundesregierung.

Von der Neuregelung profitieren in erster Linie Käufer in den Bundesländern, in denen es bisher üblich war, dass der Erwerber die gesamte Provision zu tragen hatte. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes war dies in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen der Fall.

Immobilienanalyst Michael Voigtländer vom Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW) geht davon aus, dass durch die Neuregelung die Maklerkosten sinken. "Nun hat der Verkäufer ein handfestes Interesse, über die Höhe der Provision zu verhandeln", so Voigts Begründung. Er verweist auf andere Länder in Europa, wo die Provisionsteilung schon länger gilt und die Provisionssätze mancherorts nur zwei bis drei Prozent betragen.

Allerdings gilt die neue Pflicht zur Provisionsteilung nicht in allen Fällen, sondern nur beim Erwerb von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Wenn es um die Vermittlung von Mietshäusern mit mehreren Wohnungen oder gewerblichen Immobilien geht, können Makler auch weiterhin frei entscheiden, welche Partei sich in welcher Höhe an der Provision beteiligt.

Redaktion: Thomas Hammer

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