Wir verwenden Cookies zu Funktions-, Performance- und Komfortzwecken sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte und Anzeigen, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten und den Betrieb unserer Website sicherzustellen. Unter "Cookie Einstellungen" können Sie selbst entscheiden, welche Cookie-Kategorien Sie zulassen sowie Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder Ihre Zustimmung widerrufen. Ihre Zustimmung schließt den Einsatz von Drittanbietern oder externen Unternehmen ein, die ihren Sitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union, wie z.B. in der USA haben. In diesen Ländern kann trotz sorgfältiger Auswahl und Verpflichtung der Dienstleister ggf. kein angemessenes Datenschutzniveau garantiert werden. Sofern eine Datenübermittlung in die USA stattfindet, besteht ggf. das Risiko, dass diese Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden können, ohne dass wirksame Rechtsbehelfe vorhanden oder sämtliche Betroffenenrechte durchsetzbar sind. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
KfW-Wohneigentumsprogramm: Höhere Kreditgrenze und längere Abrufzeit
Die staatliche Förderbank KfW hat zum 1. Oktober 2019 die Rahmenbedingungen für das Wohneigentumsprogramm verbessert. Kreditnehmer können nun doppelt so hohe Darlehen wie bisher erhalten und sich mehr Zeit bis zum Abruf nehmen.
Jetzt Zinsen sparen: Die KfW hat die Konditionen für das Wohneigentumsprogramm verbessert.
(München, 08.10.2019) Wer seinen Traum von den eigenen vier Wänden verwirklicht, kann Kredite der staatlichen Förderbank KfW in Anspruch nehmen. Als KfW-Darlehen, das außer der Zweckbindung für selbstgenutztes Wohneigentum an keine weitere Voraussetzung geknüpft ist, kommt für Eigenheimerwerber das Wohneigentumsprogramm mit der KfW-Nummer 124 in Frage. Seit dem 1. Oktober 2019 hat die KfW für dieses Kreditprogramm die Rahmenbedingungen verbessert.
Darüber hinaus hat die KfW beim Wohneigentumsprogramm die Frist bis zur Berechnung einer Bereitstellungsprovision verlängert. Bauherren und Immobilienkäufer können sich nun mit dem Abruf des Darlehens bis zu zwölf Monate Zeit lassen, ohne dass dafür Gebühren anfallen. Erst danach erhebt die KfW eine Gebühr für die noch nicht ausgezahlten Beträge. Die Finanzierungsexperten der Stiftung Warentest sehen darin Vorteile für Bauherren, die ihre Finanzierung meist in Teilbeträgen nach Baufortschritt abrufen. Ihr Tipp zum Kostensparen: "Für Bauherren kann es sich in Zukunft lohnen, zuerst den Bankkredit und zuletzt das KfW-Darlehen abzurufen." Denn: Viele Banken kassieren Bereitstellungszinsen schon nach drei bis sechs Monaten.
Redaktion: Thomas Hammer