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Fördermittel können die Finanzierung erleichtern.
(München, 20.03.2019) Für die Reduzierung oder Beseitigung von Barrieren beim Zugang oder innerhalb der Wohnung können Bauherren und Modernisierer bei der KfW-Bank entweder einen Kredit in Höhe von 50.000 Euro beantragen (KfW 159) oder alternativ einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro (KfW 455-B). Weil bislang die Mittel des Programms 455-B in der zweiten Hälfte eines Jahres irgendwann vergriffen waren, hat das für das Bauwesen zuständige Bundesinnenministerium die Mittel für 2020 um 25 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro aufgestockt. So soll die hohe Nachfrage nach diesen Mitteln besser bedient werden können.
Beim Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) hat die KfW die Zinsen für zehnjährige Zinsbindungen Ende Februar auf 0,75 Prozent effektiven Jahreszins gesenkt. Damit entspricht der Sollzins dem der Programme Energieeffizient Bauen (KfW 153) und Energieeffizient Sanieren (KfW 151). Bauherren und Käufer können hier bis zu 100.000 Euro für ihre selbst genutzte Immobilie beantragen. Die Zinsbindung beträgt maximal zehn Jahre. Aufgrund der momentanen Zinssituation können Interessenten - bei entsprechender Bonität - auf dem regulären Darlehensmarkt für zehnjährige Zinsbindungen bessere Konditionen erhalten. Alternativ ist der Abschluss eines Hypothekendarlehens mit 15- oder 20-jähriger Zinsbindung ratsam, um das sehr niedrige Zinsniveau für einen langen Zeitraum zu sichern.
Redaktion: Joachim Hoffmann