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Mit staatlich geförderten KfW-Krediten können viele Bauherren ihre Finanzierungskosten senken. Vor allem, wenn es um den Bau besonders energiesparender Häuser, die Investition in eine Fotovoltaik-Anlage, die energetische Sanierung oder den altersgerechten Umbau der Wohnung geht, sind die zinsgünstigen KfW-Kredite oft ein sinnvolles Finanzierungsmittel.
Bei KfW-Krediten muss sich der Darlehensnehmer hingegen den Vorschriften der staatlichen Förderbank fügen. Diese jedoch sind nicht einheitlich: Je nach Kreditprogramm können in Sachen Sondertilgung ganz unterschiedliche Rahmenbedingungen gelten.
Großzügige Regelungen gelten bei den folgenden Programmen:
· Altersgerecht umbauen
· Energieeffizient bauen
· Energieeffizient sanieren / Paket und Einzelmaßnahmen
· Wohnraum modernisieren
Anders sieht es hingegen beim Programm Erneuerbare Energie aus, mit dem der Bau von Fotovoltaik-Anlagen zinsgünstig finanziert werden kann. Sondertilgungen sind hier zwar möglich, aber dafür verlangt die KfW eine Vorfälligkeitsentschädigung. Aufgrund der niedrigen Zinssätze sollten Bauherren im Bedarfsfall prüfen, ob es nicht sinnvoller ist, das Geld anderweitig anzulegen und die Sondertilgung erst am Ende der Zinsbindungsfrist zu leisten.
Am wenigsten Flexibilität bietet das Programm Wohneigentum, das Käufern einer selbstgenutzten Wohnimmobilie offensteht. Die außerplanmäßige Rückzahlung von Teilbeträgen ist hier nicht möglich, sondern nur die komplette vorzeitige Ablösung des Darlehens gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Interhyp AG, 20.09.2011