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KfW Förderprogramm 442 für Solarstrom – so geht es 2024 weiter

Die KfW hat angekündigt, das Förderprogramm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ im Jahr 2024 fortzuführen. Aktuell ist geplant, weitere 200 Millionen Euro für neue Anträge zur Verfügung zu stellen.

Author: Christoph Wenner
von Christoph Wenner in München, publiziert am 14.11.2023
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Wie bereits Ende September berichtet, erfreute sich der Start des Programms so großer Beliebtheit, dass die für 2023 geplanten Fördermittel für den Ausbau einer privaten Solar-Lade-Infrastruktur innerhalb weniger Stunden vollständig abgerufen wurden.
Das KfW Förderprogramm 442 umfasste in diesem Jahr die Förderung der Wallbox mit 1.200 Euro und 600 Euro pro Kilowatt installierter Leistung für die Solaranlage. Für ein bidirektionales System in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage waren sogar bis zu 10.200 Euro Fördersumme drin. Diese Technik ermöglicht, dass der Strom in beide Richtungen fließen kann: vom Haus in das Elektroauto und zurück ins Gebäude.
Die Konditionen für das kommende Förderprogramm dürften 2024 gleich oder ähnlich sein wie die im Jahr 2023. Im Rahmen des Programms "Solarstrom für Elektroautos" wurden bzw. werden von der KfW gefördert:
  • Kauf einer neuen Ladestation mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
  • Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
  • Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) nutzbarer Speicherkapazität
  • Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
  • Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Nachfrage nach den Fördermitteln im Rahmen des KfW Programms 442 im Jahr 2024 ähnlich hoch sein wird wie im Jahr 2023. Für Interessierte lohnt es sich deshalb, sich bereits jetzt vorab über passende „Solarstrom für Elektroautos“-Angebote zu informieren. Ein Kauf vor dem erneuten Förderstart ist eher nicht empfehlenswert, da bereits vorhandene Photovoltaikanlagen nicht gefördert werden. Einzige Ausnahme: Die vorhandene Anlage wird um mindestens 5 kWp erweitert und um einen neuen Wechselrichter ergänzt.
Durch das Laden am eigenen Wohngebäude mit Solarstrom soll der Bedarf an öffentlichen Ladestationen verringert und das Stromnetz entlastet werden, außerdem wird so die individuelle Reduktion von Energiekosten ermöglicht.

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