Immobilienkauf: Regierung plant Neuregelung bei Maklerprovision
Bei der Vermittlung von Immobilienverkäufen durch Makler sollen sich ab Herbst 2020 Käufer und Verkäufer die Provision hälftig teilen. Eine Maklerkette moniert, dass der Reformschritt nicht weit genug geht.
Bei der Vermittlung von Immobilienverkäufen durch Makler sollen sich ab Herbst 2020 Käufer und Verkäufer die Provision hälftig teilen. Eine Maklerkette moniert, dass der Reformschritt nicht weit genug geht.
Die Bundesregierung plant eine einheitliche gesetzliche Regelung zur Aufteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf auf Käufer und Verkäufer.
(München, 20.01.2020) Nach der Einführung des Bestellerprinzips bei der Vermittlung von Mietwohnungen durch Immobilienmakler plant die Bundesregierung nun eine weitere Neuregelung, die sich auf die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf auf Käufer und Verkäufer auswirken soll. Bislang gibt es hierbei unterschiedliche regionale Gepflogenheiten: Während in einigen Bundesländern wie Hessen oder Berlin beim Immobilienerwerb zumeist der Käufer die komplette Maklerprovision übernimmt, hat sich andernorts die Aufteilung der Courtage auf Verkäufer und Käufer am Markt etabliert. Konkrete gesetzliche Regelungen hierzu gab es jedoch bislang nicht.
Das soll sich künftig ändern, denn die Regierung plant eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung zur Aufteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf auf Käufer und Verkäufer. Beide sollen künftig jeweils die Hälfte der Provision übernehmen. Jan-Marco Luczak, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erhofft sich davon eine finanzielle Entlastung für Immobilienkäufer: "Gerade in den Ballungsgebieten, wo Käufer die Maklerprovision in der Regel allein tragen, bedeutet das eine erhebliche Entlastung."
In die Wege geleitet wurde die Gesetzesnovelle bereits im August 2019, als sich die Regierungskoalition darauf verständigte, für eine bundesweite Vereinheitlichung bei der Verteilung der Maklerkosten zu sorgen. Nachdem der Bundesrat noch kleinere Änderungen eingefordert hatte, soll nun am 13. Februar der Bundestag die Reform verabschieden. In Kraft treten soll das neue Gesetz im Herbst 2020. Der Maklerverband IVD kann mit der Neuregelung offenbar gut leben. "Das Vorhaben entspricht im Wesentlichen dem Selbstverständnis der Branche, die sich als Vermittler zwischen den Parteien eines Kaufvertrages versteht", heißt es in einer Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben.
Kritik kommt hingegen vom bundesweit tätigen Maklerunternehmen Homeday, das wie bei der Vermittlung von Mietwohnungen für ein Bestellerprinzip plädiert. Wenn ausschließlich der Auftraggeber des Maklers die Provision zahlen müsse, werde der Wettbewerb gefördert und die Einführung innovativer Prozesse in der Maklerbranche beschleunigt, so die Begründung von Homeday. Von mehr Effizienz profitiere letztlich der Käufer in Form niedrigerer Nebenkosten, glaubt Homeday-Geschäftsführer Steffen Wicker und verweist auf Länder wie die Niederlande oder Großbritannien, wo das Bestellerprinzip gilt: "Das Provisionsniveau ist mit unter 2 Prozent in Ländern mit Bestellerprinzip erheblich niedriger als in Deutschland."
Redaktion: Thomas Hammer