Wir verwenden Cookies zu Funktions-, Performance- und Komfortzwecken sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte und Anzeigen, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten und den Betrieb unserer Website sicherzustellen. Unter "Cookie Einstellungen" können Sie selbst entscheiden, welche Cookie-Kategorien Sie zulassen sowie Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder Ihre Zustimmung widerrufen. Ihre Zustimmung schließt den Einsatz von Drittanbietern oder externen Unternehmen ein, die ihren Sitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union, wie z.B. in der USA haben. In diesen Ländern kann trotz sorgfältiger Auswahl und Verpflichtung der Dienstleister ggf. kein angemessenes Datenschutzniveau garantiert werden. Sofern eine Datenübermittlung in die USA stattfindet, besteht ggf. das Risiko, dass diese Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden können, ohne dass wirksame Rechtsbehelfe vorhanden oder sämtliche Betroffenenrechte durchsetzbar sind. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Haushaltssperre der Bundesregierung: KfW stoppt vier Förderprogramme
Die Haushaltssperre der Bundesregierung wirkt sich auf die KfW aus: Die Förderbank nimmt jetzt für vier Wohn- und Bau-Förderprogramme keine Anträge mehr an. Weitere Programme könnten folgen.
Der vorläufige Antrags- und Zusagestopp für vier KfW-Programme für Wohnen und Bauen bedeutet, dass mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres keine Anträge dafür mehr gestellt und vorliegende Anträge nicht mehr zugesagt werden. Darüber informiert die Förderbank KfW auf ihrer Website. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind laut KfW von der hauswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.
Welche KfW-Programme sind von der Sperre betroffen?
Betroffen sind die Programme "Altersgerecht Umbauen", das kommunale Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung", die Förderung genossenschaftlichen Wohnens sowie das BMWSB-Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen infolge der gestiegenen Energiekosten.
Ob noch weitere Programme von der Sperre betroffen sein werden, ist noch nicht klar. Derzeit steht die KfW mit allen auftraggebenden Ressorts im Austausch, ob der Antrags- und Zusagestopp weitere Förderprogramme betreffen wird. Die jeweiligen Ministerien prüfen aktuell, ob und welche Haushaltstitel, die sie für KfW-Förderung einsetzen, von der Ausgabensperre betroffen seien, erläuterte die Förderbank.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Hintergrund des Stopps ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche. Dieses erklärt die Umwidmung von 60 Milliarden Euro an Corona-Hilfen zu Mitteln für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft im Haushalt 2021 für nichtig. Eine weitere Entscheidung der Richter besagt, dass der Staat Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf.
Durch diese Entscheidungen werden mögliche Milliarden-Hilfen für Zukunftsvorhaben in Frage gestellt. Die genauen Auswirkungen auch auf den regulären Haushalt sind noch unklar. Das Finanzministerium traf daraufhin jetzt die vorausschauende Entscheidung, bestimmte Zusagen aller Ministerien für kommende Jahre im Haushalt zu sperren.
Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage der CDU gegen die Umwidmung. Die jetzige Rechtsprechung hat allerdings auch Folgen für CDU-regierte Bundesländer, beispielsweise die Zukunftsinvestitionen in Form von Subventionen für Chip-Fabriken in Sachsen und Sachsen-Anhalt.