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Mietendeckel in Berlin: Damit soll der Steigerung der Mieten entgegengewirkt werden.
(München, 23.10.2019) In Berlin soll künftig nicht nur die Mietpreisbremse, sondern auch ein zusätzlicher Mietendeckel gelten. Das hat der Senat am 22. Oktober 2019 beschlossen. Mit dem Gesetzespaket soll der Anstieg der Mieten in der Bundeshauptstadt gedämpft werden.
So sollen die Mieten fünf Jahre lang eingefroren werden, wobei ab 2022 eine jährliche Anpassung an die Inflation in Höhe von 1,3 Prozent möglich sein soll. Wer nach dem Auszug des Vormieters seine Wohnung wieder vermietet, darf vom neuen Mieter nicht mehr Geld verlangen als von seinem Vorgänger. Wenn bereits die vorherige Miete nach den Maßstäben des neuen Gesetzes zu hoch war, soll der Mietpreis bei der nächsten Vermietung je nach Ausstattung und Baujahr auf 3,92 bis 9,80 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter begrenzt werden. Dazu kommen noch Zu- und Abschläge für die Wohnlage. Bei Modernisierungen sollen Vermieter maximal einen Euro pro Quadratmeter auf die Miete umlegen können. Höhere Sanierungkosten sollen über Fördermittel abgefedert werden. Neubauten bleiben von der Regelung ausgenommen.
Das Vorhaben, das stärker als die bisherige Mietpreisbremse in den Markt eingreift, sorgt für kontroverse Diskussionen. Zwei Dutzend Berliner Wirtschaftsverbände, darunter die Baukammer Berlin und der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen - kritisierte in einem offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister die Entscheidung. Statt einer Deckelung der Mieten wird die zügige Genehmigung von mehr Neubauten für die vielen tausend Menschen gefordert, die Jahr für Jahr ihren Wohnsitz nach Berlin verlegen. "Mit dem Mietendeckel wird die Wohnungswirtschaft jedoch ihre Investitionen in den Bestand drastisch reduzieren", befürchten die Unterzeichner.
Lob erhält der Berliner Senat hingegen vom Deutschen Mieterbund. "Der völlig überhitzte Berliner Wohnungsmarkt bekommt eine Chance, sich zu erholen", so Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes.
Bevor das Gesetzesvorhaben umgesetzt werden kann, muss nach dem Senat noch das Berliner Abgeordnetenhaus zustimmen. Geplant ist, dass das Gesetz Anfang 2020 in Kraft tritt und rückwirkend ab 18. Juni 2019 gilt. Um den damit verbundenen bürokratischen Aufwand zu bewältigen, will die Berliner Verwaltung rund 250 neue Stellen schaffen.
Redaktion: Thomas Hammer