Berliner Mietendeckel: Experten befürchten negative Folgen für Immobilienmarkt
Nach der entscheidenden Abstimmung im Senat wird der Berliner Mietendeckel nun offiziell in Kraft treten. Der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft hat bereits eine Verfassungsklage angekündigt.
Nach der entscheidenden Abstimmung im Senat wird der Berliner Mietendeckel nun offiziell in Kraft treten. Der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft hat bereits eine Verfassungsklage angekündigt.
Ende Januar hat der Berliner Senat das neue Mietendeckel-Gesetz verabschiedet.
(München, 06.02.2020) Der Berliner Senat hat am 30. Januar 2020 das Mietendeckel-Gesetz verabschiedet. In der Bundeshauptstadt wird nun in Kürze zusätzlich zur bereits bestehenden Mietpreisbremse ein weiteres Regulierungsinstrument für den Wohnungsmarkt in Kraft treten. Für einen großen Teil der Berliner Mietwohnungen wird nun die Miete für fünf Jahre auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren. Darüber hinaus soll es künftig in Abhängigkeit von Zustand und Ausstattung der Wohnung Mietobergrenzen geben, bei deren Überschreiten die Miete gekappt wird. Von den Neuregelungen ausgenommen sind Neubauwohnungen, die ab dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig geworden sind.
Zustimmung kommt vom Berliner Mieterverein. "Wir begrüßen den Mietendeckel ganz ausdrücklich, auch wenn wir nicht mit allen Regelungen glücklich sind", sagt Mieterverein-Geschäftsführer Reiner Wild. Nachdem für Vermieter die Einkünfte und Immobilienvermögen massiv gestiegen seien, sei eine Atempause für die Mieterschaft vertretbar, so Wild.
Aus der Immobilienwirtschaft ist hingegen vorwiegend Kritik an der zusätzlichen Marktregulierung zu vernehmen. So befürchtet der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) massive negativer Auswirkungen auf den Berliner Immobilienmarkt. "Die Wohnungsnot wird durch den Mietendeckel eher noch zunehmen", prognostiziert vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt und verweist auf Städte wie Stockholm oder Genf. Dort habe ein bereits existierender Mietendeckel den Wohnungsmarkt praktisch zum Erliegen gebracht.
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), in dem die wichtigsten Branchenverbände der Immobilienwirtschaft organisiert sind, bezeichnet den Berliner Mietendeckel gar als "Enteignung durch die Hintertür". ZIA-Präsident Andreas Mattner kündigt bereits den Gang vors Verfassungsgericht an und betont: "Nach unserer Einschätzung bleibt der Mietendeckel auch in geänderter Fassung zumindest formell verfassungswidrig."
Die Finanzierungsexperten von Interhyp raten unterdessen, bei einem geplanten Investment am Berliner Immobilienmarkt die geänderten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. "Kapitalanleger in Berlin sollten bei der Finanzierung von Objekten künftig mit den gedeckelten Mieten kalkulieren", empfiehlt Christian Hanke, Berliner Niederlassungsleiter von Interhyp. Ohnehin sei es jedoch unabhängig von staatlichen Regulierungen sinnvoll, bei der Finanzierung von vermieteten Immobilien einen ausreichenden Sicherheitspuffer einzuplanen. Damit lasse sich beispielsweise auch ein Mietausfall oder vorübergehender Leerstand abfedern, ohne dass gleich die Finanzierung ins Wanken gerate.
Redaktion: Thomas Hammer