Barrierefreies Bauen und Wohnen ist inzwischen als Notwendigkeit anerkannt. Doch bei der Umsetzung hapert es noch. Das wird sich nach Expertenansicht bald ändern.
Bestimmte Standards für das barrierefreie Bauen und Modernisieren sind bereits in den Bauordnungen festgeschrieben.
(München, 11. August 2020) Bauakteure rechnen damit, dass der Anteil der barrierefreien Bauprojekte in ihrem Portfolio bis zum Jahr 2025 ein gutes Drittel ausmachen wird (34 Prozent). Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Marktforschungsinstituts BauInfoConsult unter 600 Architekten, Bauunternehmern, Malern, Trockenbauern und SHK-Installateuren. Momentan verhinderten vor allem hohe Baukosten mehr Investitionen in barrierereduzierende Maßnahmen. Doch mit dem demografischen Wandel habe sich die gesellschaftliche Wahrnehmung des Themas verändert. Außerdem seien bestimmte Standards für das barrierefreie Bauen und Modernisieren bereits in den Bauordnungen festgeschrieben.
Bereits Ende des vergangenen Jahres hatte das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis eines Mikrozensus festgestellt, dass im Jahr 2018 85 Prozent aller Seniorenhaushalte (mit Personen ab 65 Jahren) über keinen stufenlosen Zugang zur Wohnung verfügten. Die Statistiker nennen neben nicht vorhandenen Stufen oder Schwellen auch ausreichend breite Türen und Flure als Voraussetzung für einen barrierereduzierten Zugang zur Wohnung. Nur jede zehnte Wohnung in Deutschland erfüllte bei der Erhebung alle drei Kriterien. Dabei gab es erwartungsgemäß große Unterschiede je nach Baujahr. Während in neueren Gebäuden (ab Baujahr 2011) 44 Prozent der Wohnungen mit stufenlosen Zugängen zur Wohnung als auch ausreichend breiten Türen und Fluren ausgestattet waren, lag der Anteil bei den bis 1948 errichteten Altbauten mit einem barrierearmen Zugang nur bei fünf Prozent.
Doch auch die Bewegungsfreiheit innerhalb der Wohnungen ist oftmals stark eingeschränkt. Nur zwei Prozent der Wohnungen, so Destatis, ermöglichten barrierearmes Wohnen, also genügend Raum in Küche und Bad, ausreichend breite Wohnungs- und Raumtüren sowie Flure, einen ebenerdigen Zugang zur Dusche und keine bewegungseinschränkenden Stufen und Schwellen. Beim Altbau bis 1948 liegt die Quote bei einem Prozent, bei Neubauten ab 2011 bei 18 Prozent.
Die KfW-Bank hat ihre Förderprogramme schon seit Längerem auf die Reduzierung oder Beseitigung von Barrieren beim Zugang oder innerhalb der Wohnung ausgerichtet. So können Bauherren und Modernisierer bei der KfW-Bank entweder einen Kredit in Höhe von 50.000 Euro beantragen (KfW 159) oder alternativ einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro (KfW 455-B).
Redaktion: Joachim Hoffmann