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Zu den wichtigsten Punkten für private Bauleute zählen:
Aussetzung des Energiestandards EH-40 für Neubauten
Ursprünglich sollte ab 2025 der Energieeffizienzstandard EH 40 für förderfähige Neubauten eingeführt werden. Dieser Plan wird nun ausgesetzt, es bleibt beim derzeitigen Standard EH-55. Dieser bedeutet, das Gebäude darf 55 Prozent der Energie eines Vergleichsneubaus benötigen. Damit soll verhindert werden, dass Neubauten durch zusätzliche Energiesparmaßnahmen noch weiter verteuert werden.
Fördergelder beim Heizungstausch
Wer eine Heizung, die mit fossilen Brennstoffen heizt, zwischen 2024 und 2026 gegen eine Wärmepumpe tauscht, erhält einen Fördersatz von 25%. Ab 2026 beträgt der Fördersatz 20%, danach soll er sich jährlich um 3% reduzieren. Ziel dieses sogenannten Klima-Geschwindigkeitsbonus ist, den Weg in Richtung klimafreundliches Heizen zu beschleunigen.
Bauförderung für mehr Familien
Der Nachfolger des Baukindergelds wurde bislang kaum genutzt – als Grund wurde erkennbar, dass die Einkommensgrenze von 60.000 Euro zu niedrig angesetzt ist. Diese soll nun geändert werden: Familien mit einem Kind und einem Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro können Förderungen beantragen, bei jedem weiteren Kind erhöht sich die Grenze um zusätzliche 10.000 Euro.
Förderprogramm „Jung kauft Alt“
Voraussichtlich im Zeitraum 2024-2025 soll ein Förderprogramm für den Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien aufgelegt werden. Details hierzu sind noch nicht bekannt.
Jörg Utecht ist CEO der Interhyp Gruppe, Deutschlands führendem Spezialisten für Baufinanzierung. Er meint zu den neuen Beschlüssen: „Die Bewertung der Maßnahmen fällt aus meiner Sicht ambivalent aus: Es gibt gute Ansätze, aber zu wenig handfeste Lösungen. Jetzt sollten schnell konkrete Schritte folgen. Denn grundsätzlich geht das beschlossene Maßnahmenpaket für die Baubranche in die richtige Richtung.“