Zum Hauptinhalt springen
 / Ratgeber / News / Anschlussfinanzierung: 5 wichtige Fragen zum neuen Kredit

Anschlussfinanzierung: 5 wichtige Fragen zum neuen Kredit

Nach dem Ende der Zinsbindungsfrist kommt die Anschlussfinanzierung. Kreditnehmer sollten die Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu kennen.

publiziert am 11.12.2011
Artikel teilen:

Nach dem Ende der Zinsbindungsfrist kommt die Anschlussfinanzierung. Kreditnehmer sollten die Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu kennen.

Mit der richtigen Wahl bei der Anschlussfinanzierung können Kreditnehmer gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase die Weichen für eine hohe Kostenersparnis bei der Baufinanzierung stellen. Allerdings sollten Betroffene wissen, welche Möglichkeiten sie haben und wo Fallstricke lauern. Hier kommen nun die Antworten auf fünf Fragen, die zur Anschlussfinanzierung häufig gestellt werden.
Was passiert, wenn die Zinsbindungsfrist endet?
Mit dem Auslaufen der Zinsbindungsfrist endet der Kreditvertrag nicht automatisch. Wenn der Kreditnehmer nichts unternimmt, läuft zumeist das Darlehen bis auf weiteres mit einer variablen Verzinsung weiter. Die Zinsen richten sich dann nach den aktuellen Marktzinsen.
Muss die Bank dem Kreditnehmer ein Verlängerungsangebot unterbreiten?

Gemäß Paragraf 492a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Bank verpflichtet, dem Kunden drei Monate vor dem Ende der Zinsbindungsfrist mitzuteilen, ob sie zur Weiterführung der Finanzierung bereit ist. Wenn ja, muss der Zinssatz genannt werden, zu dem das Darlehen fortgeführt wird. Hierbei kann es sich jedoch auch um den variablen Zinssatz handeln, der in der Praxis kaum relevant ist.

Kann im Zuge der Anschlussfinanzierung die Bank gewechselt werden?
Ein Wechsel der finanzierenden Bank ist mit dem Ende der Zinsbindungsfrist möglich. Sinnvoll ist dies, wenn eine andere Bank für die Anschlussfinanzierung günstigere Konditionen bietet. Der Kredit wird dann von der neuen Bank abgelöst, die im Gegenzug von der bisher finanzierenden Bank die Grundschulden erhält.
Ist der Wechsel der Bank mit Kosten verbunden?
Für den Ausstieg aus dem Darlehensvertrag zum Ende der Zinsbindungsfrist darf die Bank keine Kosten in Rechnung stellen. Allerdings kostet die notarielle Übertragung der Kreditsicherheiten Gebühren. Kreditnehmer sollten darauf achten, dass die Grundschulden in Form einer Abtretung weitergereicht anstatt gelöscht und neu eingetragen werden – dies ist weitaus kostengünstiger. Oftmals sind beim Bankwechsel die Einsparungen beim Zins um ein Vielfaches höher als die Grundschuldgebühren.
Warum sollte der Kreditnehmer bei der Anschlussfinanzierung selbst aktiv werden?
Die finanzierende Bank unterbreitet nicht von sich aus ein Angebot über die vom Kreditnehmer gewünschte Zinsbindungsfrist, so dass dieses ohnehin rechtzeitig eingeholt werden sollte. In diesem Zusammenhang ist es immer ratsam, die Konditionen mit den Zinsen anderer Kreditinstitute zu vergleichen. Um den Vergleich und gegebenenfalls den Wechsel der finanzierenden Bank ohne Zeitdruck durchführen zu können, sollten sich Kreditnehmer spätestens drei Monate vor dem Ende der Zinsbindungsfrist um eine möglichst günstige Anschlussfinanzierung kümmern. Tipp: Über eine Finanzierungsanfrage bei Interhyp haben Kreditnehmer die Möglichkeit, schon frühzeitig Angebote zu vergleichen. Die Interhyp-Baufinanzierungsspezialisten haben Zugriff auf die Angebote von über 300 Banken, Sparkassen und Bausparkassen und empfehlen eine passende Lösung für die Anschlussfinanzierung.
Redaktion: Britta Barlage

Interhyp, 12.12.2011

Von Anfang an gut beraten bei Interhyp

Kontaktieren Sie uns bei allen Fragen rund um die Baufinanzierung.
Kundenservice Interhyp

0800 200 15 15 15

Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr

Rückruf-Service