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Seit 16. Oktober profitieren mehr Familien vom zinsgünstigen KfW-Programm
Mit dem heutigen 16. Oktober 2023 gelten die neuen Regelungen für das KfW-Förderprogramm 300 „Wohneigentum für Familien“ (WEF): Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, das zur Nutzung des Kreditprogramms berechtigt, beträgt für Familien mit einem Kind jetzt 90.000 Euro anstatt bisher 60.000 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 10.000 Euro. Außerdem steigen die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 Euro.
Die Anpassung des Förderprogramms ist das Ergebnis einer Auswertung, die gezeigt hat, dass das Programm in den Monaten seit Jahresbeginn kaum genutzt wurde. Als Grund wurde deutlich: Die Einkommensgrenzen waren zu niedrig angesetzt. Die geförderten klimafreundlichen Neubauten rangieren in einer Preiskategorie, die mit niedrigen Einkommen kaum finanzierbar ist. Deshalb wurden die Einkommensgrenzen jetzt nach oben gesetzt, um ab heute mehr Familien zu ermöglichen, die zinsgünstigen Kredite abzurufen.
Familien, die das KfW-Förderprogramm in Anspruch nehmen, profitieren von Zinssätzen ab 0,01 Prozent. Dieser liegt deutlich unter den derzeit marktüblichen Zinsen von etwa 4 Prozent. Gefördert wird damit der Bau und Erwerb neu errichteter und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen. Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Weitere Details zu allen Voraussetzungen der Förderung lesen Sie hier auf der Seite der KfW.