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Ein junges Paar freut sich über einen mieterfreundlichen Mietvertrag.
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Mieterfreundlicher Mietvertrag – darauf sollten Sie achten

Man schwebt fast immer auf Wolke sieben, wenn man die Zusage für die gewünschte Mietimmobilie bekommen hat. Denn meist hat man sich auch gegen Mitbewerber durchgesetzt – also: Hurra! Denn jetzt kann ja nichts mehr schiefgehen, oder? Leider hat das Gesetz vor den Einzug noch den Mietvertrag gesetzt – und der kommt vorwiegend vom Vermieter. Ob und wie viele Fallstricke es gibt, worauf man achten sollte, was man durchwinken kann und was man korrigieren sollte – alles dazu hier. Nach der Mietzusage beginnt schon die Planung: Umzug, Möbel, Küche, Kosten kalkulieren und vieles mehr. Bevor man mit all den Aktivitäten in das neue Heim beginnt, muss erstmal der Mietvertrag unter Dach und Fach gebracht werden. Die Grundparameter wie Mietbeginn und Miethöhe sind meist schon vorher vereinbart. Darüber hinaus gibt es aber noch eine ganze Reihe von Inhalten, auf die man ein Auge werfen sollte, damit die Freude über die Wohnmöglichkeit auch jahrelang ungetrübt bleibt.

Author: Christina Gebauer
von Christina Gebauer in München, aktualisiert am 06.03.2023
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Notwendige Inhalte im Mietvertrag

Der erste Schritt eines Immobilienkaufs ist die Kalkulation der Finanzen mittels Kauf-Mietrechner
In jedem Mietvertrag für Wohnimmobilien sollten folgende Angaben definiert sein:
Mietparteien: Genaue Adresse und Name/Firmierung des Vermieters sowie alle Mieter. In einer WG stellt sich die Frage, ob alle in den Mietvertrag kommen oder ob es einen Hauptmieter gibt. Veränderungen oder Kündigung sind nur durch alle im Mietvertrag stehenden Personen möglich.
Miethöhe und Kaution: Hier ist die vereinbarte Miete gemeint. Dazu gehört der Betrag der Kaltmiete für die Wohnfläche sowie für die Betriebskosten, die sogenannten Nebenkosten: Müll, Aufzug, Instandhaltung, Garten, Heizung etc. Beides zusammen ergibt die Gesamtmiete. Die Kaution beträgt normalerweise drei Nettomieten (Kaltmiete ohne Nebenkosten) und wird normalerweise vor Einzug fällig.
Mietdauer, gegebenenfalls Mietende: Ab wann beginnt das Mietverhältnis und wie lange läuft es. Meist sind die Verträge unbefristet, Befristungen sind nur unter gewissen Bedingungen möglich, zum Beispiel bei Möblierung. Wenn die Mietdauer nicht von vorneherein begrenzt ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist – für Mieter (drei Monate) und Vermieter (nach Mietdauer).
Umfang und Größe des Mietobjekts: Es muss natürlich vermerkt sein, wo und in welchem Stock sich die Mietsache befindet. Ebenso die Quadratmeterzahl und Zimmeranzahl beziehungsweise -beschreibung: Küche, Bad, Wohnzimmer, Kinderzimmer etc. Keller oder Tiefgarage gehören ebenfalls dazu. Auch der Mietzweck macht Sinn: zur Miete, gewerblich oder gemischt.
Zustand des Mietobjekts: Um den Zustand festzuhalten, wird bei Übergabe ein Übernahmeprotokoll erstellt, in dem auch mögliche Mängel vermerkt sind. Wichtig dabei: Fotos. Dieses Protokoll dient bei Auszug nämlich als Grundlage für die Abnahme. Bei Schäden bei Einzug also ruhig etwas pingelig sein.

Kaufen statt Mieten?

Berechnen Sie ausgehend von Ihrer monatlichen Kaltmiete, ob die eigene Immobilie für Sie die günstigere Alternative darstellt.
Neben- und Betriebskosten: Nebenkosten umfassen alle Kosten, die nicht reine Mietkosten sind, sondern zum Betrieb der Immobilie notwendig sind: Heizung, Hausmeister, Aufzug, Wasser etc. Meist wird dafür eine monatliche Pauschale vereinbart und jedes Jahr nach den tatsächlich angefallen Kosten abgerechnet. Als Orientierung kann man mit ca. 2,40-2,50 Euro/qm für die Nebenkosten rechnen.

Wichtige Mietvertragklauseln

Welche Kosten entstehen beim Einzug? Allgemeine Kosten wie, Lieferwagen, Umzugsfirma, Vertragsabschluss, Kaution, Möbel und Ausstattung.
Gut, vorab zu wissen: Beim Mietvertrag gibt es kein Widerrufsrecht - nach der Unterschrift gilt er. Insofern sollte man die einzelnen Klauseln gut durchlesen und verstehen. Meist nutzen Vermieter vorgefertigte Musterverträge von Verbänden oder Plattformen aus ihrem Umfeld. Diese entsprechen meist der gültigen Rechtslage, sind jedoch vermieterfreundlich formuliert. Dies muss nicht schlimm sein. Zum Vergleich können Sie einen Mustermietvertrag vom Mieterschutzbund nutzen – diese sind mieterfreundlich verfasst. Wichtig sind Hinweise auf Kündigung, Reparaturen und Untermiete. Verzichten Sie nicht auf die Möglichkeit zur Kündigung. Ein Kündigungsverzicht ist für Sie oft nachteilig, weil Sie sich dann schwertun, absehbar den Mietvertrag zu beenden – zum Beispiel bei Umzug, Familiengründung, Lohnverlust. Untermieten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, wobei Vermieter einen angefragten Untermieter nur aus gewichtigem Grund ablehnen dürfen. Beim Zuzug von (Ehe-)Partnern und Familienangehörigen reicht die Information – er kann nicht verwehrt werden. Bei Reparaturen muss der Vermieter grundsätzlich für die Instandhaltungskosten aufkommen – die beliebten Kleinreparaturklauseln sind nur in wenigen Fällen gültig und nur, wenn Höhe, Jahresobergrenze und Kleinreparaturen explizit definiert sind. Interessant sind noch Überlegungen zu Abtretungsausschluss, Haustieren etc. Man sollte nicht über alles mit dem Vermieter diskutieren – dieser wird schnell verstimmt. Stattdessen gelten fast immer gesetzliche Regeln, die greifen – egal was im Mietvertrag vereinbart ist.

Wichtig

Beruhigend zu wissen: Stehen im Mietvertrag nicht rechtmäßige Klauseln und Bedingungen, gelten diese nicht. Auch, wenn man den Mietvertrag unterschreibt. Hier greift ein Mieterschutz, der besagt, nicht rechtskonforme Klauseln sind unwirksam.

Alles zum Thema Mieterhöhungen

Mieterhöhungen sind grundsätzlich möglich, allerdings nur alle drei Jahre um maximal 20 % – in manchen Ballungsgebieten sind es sogar nur 15 % (Kappungsgrenze). Die Miethöhe muss sich grundsätzlich am Mietspiegel orientieren bzw. darf sie nicht darüber liegen. Einen Mietspiegel gibt es inzwischen für die meisten Ballungsräume. Demnach darf der Vermieter maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete berechnen - das gilt schon bei Einzug. Ist die Miete höher, kann man trotzdem unterschreiben und innerhalb von 30 Tagen eine entsprechende Reduzierung verlangen und durchsetzen. Auch bei Mieterhöhungen gilt diese Mietpreisbremse als Mietobergrenze.

Mieterhöhungen im Mietvertrag

  • Staffelmiete: Hier wird schon beim Abschluss des Mietvertrages festgelegt, wann und in welcher Höhe die Miete in Zukunft steigt. Zu bedenken ist, ob die absehbaren Mietsteigerungen im eigenen Budget liegen.
  • Indexmiete: Hier ist die Mietsteigerung an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Konkret: Steigen die Verbraucherpreise steigt entsprechend auch die Miete.

Mietdauer

Wie finden und bekommen wir eine Wohnung? Taktiken: Geduld und Aktivität.
Die meisten Mietverträge werden unbefristet abgeschlossen, das heißt, das Mietende ist nicht fest definiert. Als Mieter haben Sie jedoch die Möglichkeit, mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Bei einem unbefristeten Mietvertrag kann der Vermieter nicht ohne gewichtigen Grund kündigen. Jedoch gibt es die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung (Nutzung durch den Besitzer oder nahe Angehörige) und fristlose Kündigung bei groben Verstößen. Ein befristetes Mietverhältnis ist nur bei späterem Abriss, Umbau oder Eigennutzung möglich.

Unser Tipp

Um ein möglichst verlässliches Mietverhältnis zu haben, am besten einen unbefristeten Vertrag abschließen. Dann ist eine Kündigung nur durch fehlende Mietzahlungen (2 Monate) und Eigenbedarf möglich.

Welche Formalitäten sind notwendig?

Wie oben schon erwähnt, bereiten Sie für die Wohnungssuche eine Mappe als eine Art Bewerbung vor. Nach oder bei dem Einzug sollten eine ganze Reihe von Institutionen informiert werden: Meldestelle (spätestens zwei Wochen nach Umzug), Arbeitgeber/ Universität/ Ausbildungsstelle, Bank, KFZ ummelden und Telefon beziehungsweise Internet beantragen und Kontakt mit der Hausverwaltung aufnehmen.

Unser Tipp:

Wer eine Wohnung sucht, bewirbt sich. In diesem Sinne sollte man sich vorbereiten und entsprechend präsentieren: mit kurzem Lebenslauf, Anschreiben, Finanzunterlagen/ Bürgschaft, Selbstauskunft, Bild. Zur Besichtigung alles in einer Mappe mitbringen.
Der Mietvertrag ist ein Vertragsabschluss im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB, nicht widerrufbar und daher entsprechend gut zu prüfen. Zentrale Punkte sind sicher die Miethöhe, Mietparteien, Beschreibung des Mietobjekts und Mietdauer. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Klauseln, die unwirksam werden, wenn sie nicht der Rechtsprechung entsprechen. Insofern kann man einen Mietvertrag mit gutem Gewissen unterschreiben, selbst wenn er nicht in allen Punkten den Wunschvorstellungen entspricht. Umso mehr, um den Vermieter mit unzähligen Änderungen nicht zu verärgern und das vereinbarte Mietverhältnis am Ende noch zu riskieren.

Hinweis

Alle rechtlichen Angaben sind ohne Gewähr. Dieser Artikel ist daher auch keine Rechtsberatung. Im Notfall eine Anwältin oder einen Anwalt oder den Mieterschutzbund zu Rate ziehen.

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