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Zinsabschlag
Was bedeutet Zinsabschlag?
Nach dem Zinsabschlaggesetz werden seit dem 1. Januar 1993 grundsätzlich alle Zinseinkünfte mit einem Abschlag von 30% versehen. Dieser Betrag wird von den Kreditinstituten vom Zins abgezogen und direkt ans Finanzamt weitergeleitet. Dieser Abzug kann verhindert werden, wenn der Zinsbegünstigte dem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt. Zinsen auf Bausparguthaben sind jedoch auch ohne Freistellungsauftrag vom Zinsabschlag befreit, wenn dem Bausparer im Kalenderjahr der Gutschrift der Kapitalerträge für Bausparbeiträge eine Arbeitnehmersparzulage oder eine Wohnungsbauprämie gewährt wird.
Wie hoch ist die Zinsabschlagsteuer in Deutschland?
Es gibt in Deutschland seit dem 31.12.2008 keine spezifische "Zinsabschlagsteuer" mehr. Die Abgeltungsteuer, die auf Zinsen erhoben wird, ist eine Art von Kapitalertragsteuer. Es handelt sich um eine Abgeltungsteuer, die auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne erhoben wird, um sicherzustellen, dass diese Einkünfte besteuert werden. Sie beträgt derzeit 25% plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer..