Zum Hauptinhalt springen
 / Ratgeber / Lexikon / wohnwirtschaftliche Zwecke
Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

wohnwirtschaftliche Zwecke

Was sind Wohnwirtschaftliche Objekte?

Wohnwirtschaftliche Objekte sind Gebäude oder Teile davon, die hauptsächlich zur Wohnnutzung dienen. Dazu gehören sowohl Ein- und Mehrfamilienhäuser als auch Wohnungen in Wohngebäuden oder auch Wohncontainer.

Wie erfolgt der Nachweis für wohnwirtschaftliche Verwendung?

Der Nachweis für wohnwirtschaftliche Verwendung erfolgt in der Regel durch den Eigentümer oder Vermieter des Objekts. Dieser muss dem zuständigen Amt nachweisen, dass das Gebäude tatsächlich zur Wohnnutzung genutzt wird. Hierfür kann eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden, in der bestätigt wird, dass die Wohnung an einen Mieter vermietet ist.

Auch eine Bescheinigung über eine Wohnungsgeberverpflichtung oder eine Wohnungsgeberbestätigung sowie mögliche Belege für die Nutzung als Wohnraum, wie z.B. Mietverträge, können als Nachweis vorgelegt werden. Je nach Region können die zuständigen Behörden unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis haben.

Sie haben noch Fragen zum Thema wohnwirtschaftliche Zwecke?

Dann nehmen Sie jetzt mit einem unserer Finanzierungsexperten in Ihrer Nähe Kontakt auf und klären alle noch offenen Fragen.

Von Anfang an gut beraten bei Interhyp

Kontaktieren Sie uns bei allen Fragen rund um die Baufinanzierung.
Kundenservice Interhyp

0800 200 15 15 15

Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr

Rückruf-Service