Wohnraum Modernisieren
Was ist das KfW-Programm Wohnraum Modernisieren?
Das Programm Wohnraum Modernisieren wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt. Hiermit sollen Sanierungen oder Modernisierungen von Eigenheimen durch günstige Darlehenskonditionen gefördert werden. Wenn durch die Maßnahmen der Energieverbrauch gesenkt wird, erhalten Darlehensnehmer zudem einen besseren Zinssatz.
Was wird gefördert?
Das KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren" fördert Maßnahmen zur Verbesserung und Modernisierung des Wohnraums. Dazu gehören unter anderem:
- Sanierung und Instandsetzung wie beispielsweise Änderungen am Wohnungszuschnitt, Installation neuer Sanitäreinrichtungen, Optimierung der Wasserversorgung, Austausch von Fußböden sowie bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau wie zum Beispiel Dachaufbau.
- Erweiterung des Wohnraums durch Aufstockung oder Anbau/Ausbau, beispielsweise durch den Bau von Balkonen oder Loggien.
- Reduzierung von Barrieren im Wohnraum, wie zum Beispiel durch den Einbau von Aufzügen oder Optimierung des Wohnungszuschnitts.
- Verbesserung der Außenanlagen von Mehrfamilienhäusern (ab drei Wohneinheiten) durch die Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogenen Außenanlagen und Anlage von Spielplätzen.
- Steigerung der Energieeffizienz, wie zum Beispiel durch Dämmmaßnahmen, Austausch von Fenstern, Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten sowie damit zusammenhängende Maßnahmen. Hierbei ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen und die geltenden Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV2009) sind zu beachten.
- Andere Baumaßnahmen wie Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung und Sanierung von Abwassersystemen.
Das Programm bietet verschiedene Fördermöglichkeiten mit unterschiedlichen Zinsen und Tilgungszeiträumen. Die Förderhöhe ist abhängig von der Art der Maßnahme und dem Einkommen des Antragstellers.
Um von der Förderung zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss beispielsweise das Gebäude mindestens 15 Jahre alt sein und die Modernisierungsmaßnahmen müssen den Anforderungen des Energieeinsparungsgesetzes entsprechen. Interessenten können sich bei der KfW oder bei einer Bank beraten lassen, um das für sie passende Förderprogramm zu finden.
Welche Darlehensvarianten gibt es?
Variante Standard
Diese Variante bietet ein Kreditvolumen von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit und umfasst 100% der förderfähigen Kosten des Vorhabens inklusive Nebenkosten. Gedacht ist sie für alle Maßnahmen, die das Wohnen verbessern und die Wohnung modernisieren oder instandsetzen. Dies beinhaltet bauliche Maßnahmen zur Gebrauchswertsteigerung, Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, Reparatur und Erneuerung von baulichen Mängeln, Teilrückbau sowie Erneuerung von Zentralheizungsanlagen. Es ist wichtig, dass die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) bei der Durchführung eingehalten werden.
Variante "Altersgerecht Umbauen"
Diese Variante hat das Ziel, Menschen jeden Alters und unabhängig von Einschränkungen bei Vorhaben zu unterstützen, die eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Mit dem Darlehen können Wohnungen und Wohngebäude barrierefrei oder barrierereduziert gestaltet werden, und es kann intelligente Haustechnik eingebaut werden. Finanziert werden Maßnahmen wie Anpassungen der Wohnungsgrundrisse, Umbau von Sanitärräumen, verbesserter Zugang zu Wohnung und Gebäude, Einbau von Aufzügen, Erweiterung der Wohnfläche sowie Schaffung von Gruppenräumen. Es ist wichtig, dass die Durchführung dieser Maßnahmen den Vorschriften entspricht.
Konditionen des KfW-Programms Wohnraum Modernisieren
Der Antragsteller hat die Wahl zwischen einer Zinsbindungszeit von 5 oder 10 Jahren und kann bis zu 5 tilgungsfreie Jahre vereinbaren. Die maximale Laufzeit des Kredits beträgt 30 Jahre. Bei der Darlehensvariante "Standard" beträgt der Auszahlungsbetrag 96%, bei "Altersgerecht umbauen" 100%. Private Bauherren müssen bankübliche Sicherheiten bereitstellen. Nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre werden vierteljährliche Raten (Annuitäten) gezahlt. Vorzeitige Tilgung ohne Kosten ist innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit möglich.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Es wird empfohlen, den Antrag vor dem Start des Bauprojekts einzureichen. Planungs- und Beratungsdienstleistungen werden nicht als Beginn des Projekts betrachtet. Für den förderfähigen Erstkauf gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Start des Vorhabens. Die Anträge sollten unter Verwendung der KfW-Programmnummer 141 gestellt werden. Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Projekte sind nicht möglich, es sei denn, es handelt sich um eine nachweisliche Zwischenfinanzierung.
Die KfW stellt keine Kredite direkt an den Investor aus, sondern nur über Kreditinstitute, die für die von ihnen vermittelten Kredite die Haftung übernehmen müssen. Es sind auch hier die üblichen Bankgarantien erforderlich, deren Form und Umfang in den Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart werden.
Das Antragsformular (Formularnummer 600 000 0141) sollte bei einem Kreditinstitut eingereicht werden. Die Wahl des Kreditinstituts liegt beim Antragsteller.