Nebenleistungen
Was sind Nebenleistungen?
Nebenleistungen sind Kostenanteile, die sich Banken bei einer Grundschuld-Eintragung einer Immobilie als Zusatzauflage geben lassen. Der Anteil für Nebenleistungen bezieht sich auf die Gesamtsumme des Kredits und liegt üblicherweise zwischen 5% und 10%. Der Zweck dieser Nebenleistungen ist, die Kosten für eine eventuelle Zwangsversteigerung der Bank abzudecken.
Im Falle einer Zwangsversteigerung kann die Bank die volle Höhe der Nebenleistungen verlangen, allerdings nur bis zum Betrag, den der Schuldner noch an die Bank zurückzahlen muss. Das bedeutet, dass bei einem Verkaufserlös, der höher ist als die Restschuld, die Bank keine Nebenleistungen mehr einbehalten darf. Sollte der Verkaufserlös jedoch unter der Restschuld liegen, kann die Bank auch die Nebenleistungen noch verlangen.
WICHTIG: Nebenleistungen sind eine zusätzliche Belastung bei einer Grundschuld-Eintragung, die bei einer Zwangsversteigerung zu Mehrkosten führen können. Daher sollte man die Höhe der Nebenleistungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls in die Entscheidung für einen Kredit einbeziehen.
Unterschied zum Grundschuldzins
Neben den Nebenleistungen gibt es auch den Grundschuldzins, der ebenfalls bei einer Immobilienfinanzierung und der Bestellung einer Grundschuld eingetragen wird. Dieser liegt in der Regel zwischen 12% und 20% und kann, zusammen mit den Nebenleistungen, bis zu 30% zusätzliche Kosten ausmachen. Der Grundschuldzins beinhaltet neben dem vereinbarten Zinssatz auch eventuelle Verzugszinsen und eine mögliche Erhöhung des Zinsniveaus. Es ist jedoch nicht von entscheidender Bedeutung für Ihre Finanzierung.
Sind Bearbeitungsgebühren auch Nebenkosten?
Nein, eine Nebenleistung ist etwas anderes ist als eine Bearbeitungsgebühr. Während Bearbeitungsgebühren in der Vergangenheit häufig von Banken erhoben wurden, sind diese heutzutage weitestgehend verboten.