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Nachbarrecht
Was ist das Nachbarrecht?
Das Nachbarrecht – oder auch Nachbarschaftsrecht – macht Vorgaben und stellt Regelungen auf, die ein friedvolles Miteinander innerhalb des nachbarschaftlichen Zusammenlebens sicherstellen. Geregelt ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 903-924 BGB. Die Vorschriften betreffen in erster Linie die Befugnisse der Eigentümerin oder des Eigentümers und die Grenzen des Eigentums. Zusätzlich zu den Regelungen im BGB gibt es im Nachbarrecht öffentlich-rechtliche Vorschriften aus den Landesbauordnungen und zum Teil eigenständige Nachbarschaftsgesetze der Bundesländer.
Was sind typische Pflichten im Nachbarschaftsrecht?
Das Nachbarrecht definiert Rechte und Pflichten für ein wohlwollendes Miteinander. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Pflichten – zu den gängigsten zählen beispielsweise:
- Die korrekte Einhaltung von definierten Abständen.
- Ein gewährtes Wegerecht unter bestimmten Bedingungen.
- Das Vermeiden von störenden, gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Emissionen.
- Die Einhaltung von Grundregeln zur Einfriedung der Grundstücksgrenze.
- Die Beachtung von Wuchshöhen der Gartenbepflanzung.