Makler- und Bauträgerverordnung
Was regelt die Makler- und Bauträgerverordnung?
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Maklern und Bauträgern bei der Vermittlung von Wohnimmobilien in Deutschland. Die Verordnung legt unter anderem fest:
- Dass Makler und Bauträger eine schriftliche Vereinbarung mit ihren Auftraggebern treffen müssen, die die Vergütung, die Aufgaben und Pflichten des Maklers oder Bauträgers sowie die Rechte und Pflichten des Auftraggebers enthält.
- Dass sie eine Haftpflichtversicherung besitzen müssen, die im Falle eines Schadens, den sie durch ihre Tätigkeit verursachen, aufkommt.
- Dass sie über eine angemessene berufliche Qualifikation verfügen und regelmäßig fortbilden müssen.
- Dass sie vertraulich mit Informationen umgehen müssen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten, und keine Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben dürfen.
- Dass sie objektiv und unparteiisch agieren und keine Interessenkonflikte haben dürfen. Sollte es zu einem Interessenkonflikt kommen, müssen sie den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren.
Insgesamt soll die MaBV dafür sorgen, dass Makler und Bauträger ihre Tätigkeiten transparent und nach bestimmten Regeln ausüben und dass Verbraucher bei der Suche nach einer Wohnimmobilie umfassend informiert werden und geschützt sind.
Für wen gilt sie?
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gilt für Personen, die in Deutschland als Makler oder Bauträger tätig sind und Wohnimmobilien vermitteln oder verkaufen. Dazu gehören sowohl selbstständige Makler und Bauträger als auch Angestellte, die in diesem Bereich tätig sind. Die MaBV regelt die Pflichten und Verantwortlichkeiten dieser Personen bei der Vermittlung von Wohnimmobilien und soll dazu beitragen, dass die Vermittlung transparent und nach bestimmten Regeln erfolgt.
Insgesamt soll die MaBV dafür sorgen, dass Makler und Bauträger ihre Tätigkeiten transparent und nach bestimmten Regeln ausüben und dass Verbraucher bei der Suche nach einer Wohnimmobilie umfassend informiert werden und geschützt sind.
Wann ist die MaBV anzuwenden?
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist anzuwenden, wenn Personen in Deutschland als Makler oder Bauträger tätig sind und Wohnimmobilien vermitteln oder verkaufen. Dies kann sowohl bei privaten Verkäufen als auch bei gewerblichen Transaktionen der Fall sein. Die Anwendung der MaBV ist unabhängig davon, ob es sich um den Verkauf eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder eines Mehrfamilienhauses handelt.
Wichtig ist, dass die Verordnung für die Vermittlung von Wohnimmobilien gilt und nicht für andere Arten von Immobilien, wie beispielsweise Gewerbeimmobilien. Auch die Vermittlung von Mietwohnungen unterliegt nicht der MaBV, sondern ist durch andere Gesetze und Verordnungen geregelt.