Kapitalkosten
Kapitalkosten: Definition, Ermittlung und buchhalterische Behandlung
Jedes Unternehmen – ob Einzelunternehmen, OHG, GmbH oder AG – wendet Kosten auf, um die betrieblichen Ziele zu erreichen. Eine wichtige Rolle kommt hierbei den Kapitalkosten zu. Der folgende Ratgeber informiert darüber, was Kapitalkosten sind und wie diese ermittelt. Abschließend erfolgt die buchhalterische Darstellung der Kapitalkosten.
Was sind Kapitalkosten?
Kapitalkosten entstehen dem Unternehmen für die Rendite, die ein Investor für die finanzielle Beteiligung an einem Unternehmen erwartet. Dieser Investor kann z. B. als Einzelunternehmer oder als Anteilseigner an dem Unternehmen selbst beteiligt sein. Es kann sich bei dem Geldgeber aber auch um einen Fremdkapitalgeber handeln. Die Kosten entstehen dem Unternehmen für die Vergütung der Rendite.
Beispiel
Eine Aktiengesellschaft hat ein Grundkapital von 100.000 Euro. 20 % der Aktien werden von den Gründern der Aktiengesellschaft gehalten. 80 % sind im Fremdbesitz. Dies bedeutet, dass sich das Kapital in einen Eigenkapitalanteil (20 %) und einen Fremdkapitalanteil (80 %) aufteilt. Kapitalkosten fallen aber nur für den Fremdkapitalanteil an.
Wie können sie eingeteilt werden?
Entsprechend der Unterteilung eines betrieblichen Kapitals in einen Eigenkapitalanteil und in einen Fremdkapitalanteil, lassen sich auch die Kosten für die Vergütung der Rendite in zwei Bereiche einteilen.
Eigenkapitalkosten entstehen einem Unternehmen reell nicht. Der innerbetrieblichen Kostenverrechnung ist es aber geschuldet, dass diese Aufwendungen fiktiv berücksichtigt werden. Im externen Rechnungswesen – hier werden die Buchführung und die Bilanz eines Unternehmens erstellt – spielen die Eigenkapitalkosten keine Rolle.
Die Fremdkapitalkosten wendet ein Unternehmen dafür auf, dass externe Geldgeber sich an dem Unternehmen beteiligen. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Unternehmen bei der Bank ein Darlehen aufnimmt, um eine Investition zu finanzieren. Die bei der Rückzahlung zu zahlenden Zinsen stellen für das Unternehmen Fremdkapitalkosten dar und müssen buchhalterisch entsprechend behandelt werden. Fremdkapitalkosten entstehen aber auch bei jedem anderen Investor, der sich nur mit einer Geldeinlage beteiligt. Ist dies z. B. der Aktionär einer AG, gehören die Dividendenzahlungen zu den Fremdkapitalkosten des Unternehmens.
Die Ermittlung der Kapitalkosten
Weil Eigenkapitalkosten und Fremdkapitalkosten aus unterschiedlichen Quellen stammen, müssen sie auch auf unterschiedlichen Wegen berechnet werden.
Die Ermittlung der Eigenkapitalkosten
Da die Eigenkapitalkosten nicht in das externe Betriebsergebnis des Unternehmens eingehen, müssen sie nicht separat ermittelt werden. Der Ansatz der Eigenkapitalkosten in der innerbetrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung erfolgt mit den kalkulatorischen Zinsen.
Der Zweck, der hiermit verfolgt wird, liegt darin, dass ein Unternehmer Zinsen erhalten würde, wenn er das in sein Unternehmen investierte Kapital auf dem Kapitalmarkt investieren würde. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, gehen die kalkulatorischen Zinsen in die Kostenkalkulation des Unternehmens ein. Für die Ermittlung der Eigenkapitalkosten wird die Verzinsung fiktiv ermittelt.
Die Ermittlung der Fremdkapitalkosten
Die Ermittlung der Fremdkapitalkosten erfolgt über den WACC-Ansatz. Diesem liegt der folgende Rechnungsweg zugrunde:
EK, FK und GK stehen für Eigenkapital, Fremdkapital und Gesamtkapital. EK(z) und FK (z) stellen die Zinsen für das Eigenkapital und das Fremdkapital dar. Die Größe ist mit dem Steuersatz des Unternehmens identisch.
Beispiel
Das Gesamtkapital (dieses entspricht der Bilanzsumme) einer GmbH beläuft sich auf 1.000.000 Euro. Der Eigenkapitalanteil beträgt 40 %. Der Zins für das Fremdkapital orientiert sich an dem marktüblichen Zins von 4 %. Für das Eigenkapital wurde eine Verzinsung von 5,5 % festgelegt. Die GmbH ist körperschaftsteuerpflichtig und muss Gewerbesteuer entrichten. Der Steuersatz beläuft sich auf 30 %.
Die Fremdkapitalkosten des Unternehmens ermitteln sich wie folgt:
- Kapitalkosten = (400.000 / 1.000.000) * 0,055 + (600.000 / 1.000.000) * 0,04 * (1-0,03)
- Kapitalkosten = (0,022 + 0,024) * 0,97
- Kapitalkosten = 0,04462 = 4,46 %
- Die Kapitalkosten der GmbH werden mit 4,46 % verzinst.
- Die buchhalterische Behandlung der Kapitalkosten
Fremdkapitalkosten – wie z. B. die Fremdkapitalzinsen – erfasst der Buchhalter in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Gewinn-und-Verlustrechnung ist neben der Bilanz der zweite Bestandteil, den jedes bilanzierende Unternehmen aufwenden muss. Die Fremdkapitalzinsen werden hier unter der Position – Zinsen und andere Aufwendungen – erfasst. Sie stellen den Gegenpart zu den Umsatzerlösen dar. Aus der Differenz dieser Posten ermittelt das Unternehmen sein Betriebsergebnis. Ist dies positiv, hat das Unternehmen einen Gewinn ermittelt. Überwiegen die Aufwendungen, wurde ein Verlust erwirtschaftet.
Eigenkapitalkosten werden weder in der Gewinn-und-Verlustrechnung noch in der Bilanz abgebildet. Sie finden sich nur in der innerbetrieblichen Kostenverrechnung des Unternehmens wieder. Dies bedeutet letztendlich auch, dass der Ansatz der Eigenkapitalkosten in der innerbetrieblichen Kostenverrechnung nicht dazu führt, dass sich das steuerliche Ergebnis eines Unternehmens minimiert.
Fazit
Die in einem Unternehmen anfallenden Kapitalkosten lassen sich in Eigenkapitalkosten und Fremdkapitalkosten einteilen. Eigenkapitalkosten wendet das Unternehmen nicht tatsächlich auf. Um diese in der innerbetrieblichen Kostenverrechnung zu berücksichtigen, verwendet das Unternehmen kalkulatorische Kosten. Im externen Rechnungswesen werden die Eigenkapitalkosten nicht berücksichtigt.
Die Ermittlung der Fremdkapitalkosten (z. B. Fremdkapitalzinsen) erfolgt über den WACC-Ansatz. Das Ergebnis schlägt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens nieder.