Zum Hauptinhalt springen
 / Ratgeber / Lexikon / Grundbuchauszug
Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Dabei handelt es sich um eine Abschrift des Grundbuchs für ein bestimmtes Grundstück oder eine Immobilie. Er enthält sämtliche relevanten Informationen. Im sogenannten Grundbuchblatt werden die Rechts- und Eigentumsverhältnisse zu jedem Grundstück vermerkt. In der Regel hat jeder Bezirk in Deutschland ein eigenes Amtsgericht mit einem eigenen Grundbuchamt und jeweiligem Grundbuch. Daher kann ein Grundbuchauszug nur bei dem Grundbuchamt angefordert werden, zu dem die Immobilie gehört. Falls das Grundbuch dort maschinell geführt wird, tritt an die Stelle der Abschrift ein Ausdruck der entsprechenden Stelle im Grundbuch.

Aufbau eines Grundbuchauszugs

Der Grundbuchauszug enthält die Bezeichnung des zuständigen Amtsgerichtes sowie die Band- und Blattnummer. Als Erstes wird das Bestandsverzeichnis aufgeführt. Darin sind die Angaben zum Grundstück hinterlegt. Die Daten wie Flurnummer des Grundstücks, Wirtschaftsart, Lage des Grundstücks und Größe entsprechend denen des Vermessungs- oder Katasteramts. Zudem werden hier grundstücksgleiche Rechte eingetragen. Darunter fallen zum Beispiel Wohnungseigentum, Erbbaurecht oder Gemeinderechte. Darauf folgen die drei sogenannten Abteilungen. Die erste Abteilung gibt Auskunft über den oder die Eigentümer oder Erbbauberechtigte. Gibt es mehrere Eigentümer werden die zugehörigen Anteile vermerkt. Die zweite Abteilung führt die Lasten und Beschränkungen des Grundstücks auf. Dabei handelt es sich zum Beispiel um bauliche Einschränkungen oder Nutzungsrechte anderer. In der dritten Abteilung werden die Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden aufgeführt. Änderungen im Grundbuch wie Löschungen oder Korrekturen sind ebenfalls eindeutig ersichtlich. Eintragungen werden nicht entfernt, sondern bleiben im Grundbuch lesbar und werden entsprechend gekennzeichnet.

Arten von Grundbuchauszügen

Es gibt zwei Arten von Grundbuchauszügen: eine beglaubigte und eine unbeglaubigte Fassung. Eine unbeglaubigte Fassung wird seltener gebraucht. Sie ist für die eigene Information ausreichend, wenn die Eintragungen oder Eigentumsverhältnisse im Grundbuch in Erfahrung gebracht werden sollen. Beispielsweise können Mieter aus einer unbeglaubigten Fassung erfahren, ob ihr Vermieter der tatsächliche Eigentümer und zur Vermietung berechtigt ist. Eine beglaubigte Fassung ist in der Regel für alle offiziellen Vorgänge nötig. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Immobilie verkauft oder beliehen werden soll. Bei maschinell geführten Grundbüchern entspricht der Ausdruck des Grundbuchblattes der unbeglaubigten Abschrift. Braucht man einen beglaubigten Grundbuchauszug, wird ein amtlicher Ausdruck ausgegeben, der mit Dienstsiegel oder -stempel versehen ist. Er ist rechtlich der Abschrift gleichgestellt.

Preis eines Grundbuchauszugs

Da die Preise für einen Auszug gesetzlich geregelt sind, sind die Kosten für einen Grundbuchauszug in Deutschland einheitlich. Dabei fallen für beglaubigten Abschriften mehr Kosten an als für einen unbeglaubigten Auszug. Es gibt keinen preislichen Unterschied zwischen einer Abschrift und einem Ausdruck.

Anforderung eines Grundbuchauszugs

Ein Grundbuchauszug kann nur angefordert werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dieses wird beim Antrag abgefragt. Ein berechtigtes Interesse haben Personen, die Eigentümer der Immobilie sind. Auch wer Erbe einer Immobilie ist und abklären will, ob das Erbe angetreten oder ausgeschlagen werden soll, kann einen Auszug anfordern. Weiterhin können auch Banken vor Kreditvergabe einen Grundbuchauszug anfordern. Zudem haben Mieter der entsprechenden Immobilie die Berechtigung eine Abschrift anzufordern. Auch Gläubiger des Grundstückeigentümers oder Kaufinteressenten, die bereits in Verhandlung stehen, können Einsicht ins Grundbuch nehmen. Eine Behörde, Gericht oder Notar sind ebenfalls berechtigt. Das berechtigte Interesse muss bei Antragsstellung stets belegt werden. Es ist jederzeit möglich bei berechtigtem Interesse eine Vollmacht auszustellen und eine andere Person, beispielsweise einen Gutachter, den Auszug anfordern zu lassen.

Ablauf Antrag auf Grundbuchauszug

Zunächst muss das zuständige Amtsgericht in Erfahrung gebracht werden. Dies kann beim Justizportal des Bundes und der Länder durch Eingabe des Immobilienortes ermittelt werden. Der Antrag kann mündlich beim Amtsgericht vor Ort oder schriftlich gestellt werden. Bei einem persönlichen Erscheinen ist die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses notwendig. Eine schriftliche Antragsstellung kann per Brief oder Fax durchgeführt werden. Es ist ebenfalls möglich ein Online-Antrag beim Portal des entsprechenden Bundeslandes zu stellen. Dazu wird zumindest die Straße und Hausnummer benötigt. Falls der Grundbuchbezirk und die Blattnummer bekannt sind, erleichtert dies die Auffindung des Grundstücks. Weiterhin muss angegeben werden, inwiefern ein berechtigtes Interesse gegeben ist. Dies kann zum Beispiel durch die Vorlage eines Miet- oder Kaufvertrags oder einer Vollmacht belegt werden. Nach dem Antrag dauert es in der Regel etwa ein bis zwei Wochen bis der Grundbuchauszug zugesandt wird. Außerdem wird eine Rechnung durch die Justizkasse gestellt, die beglichen werden muss.

Von Anfang an gut beraten bei Interhyp

Kontaktieren Sie uns bei allen Fragen rund um die Baufinanzierung.
Kundenservice Interhyp

0800 200 15 15 15

Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr

Rückruf-Service