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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Grundbuch

Was ist das Grundbuch?

Beim Grundbuch handelt es sich um ein beim Amtsgericht geführtes Register, welches die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt. Es gibt Auskunft über die Größe und Nutzungsart sowie die Eigentumsverhältnisse. Außerdem enthält es eine Aufstellung der Rechte an anderen Grundstücken sowie der Lasten und Beschränkungen. Jeder mit berechtigtem Interesse (z. B. Käufer) kann das Grundbuch einsehen. Es genießt öffentlichen Glauben, d. h. auf die Richtigkeit der Angaben kann vertraut werden.

Was steht im Grundbuch?

Im Grundbuch werden unter anderem folgende Angaben gespeichert:

  • Der Name des Eigentümers
  • die Art des Eigentums (z.B. Eigentum, Nießbrauch, Erbbaurecht)
  • die Fläche des Grundstücks
  • die Lage des Grundstücks
  • Belastungen wie zum Beispiel Grundschulden oder Dienstbarkeiten

Wer darf in das Grundbuch einsehen?

Prinzipiell hat jeder das Recht, auf die im Grundbuch enthaltenen Informationen Zugriff zu haben. Allerdings kann der Zugang zu bestimmten Daten eingeschränkt sein, wenn dies im Interesse des Schutzes von Persönlichkeitsrechten oder im Sinne der allgemeinen Sicherheit erforderlich ist.

Wie kann ich meine Daten einsehen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, ins Grundbuch einzusehen. Eine Möglichkeit ist, direkt zum Grundbuchamt zu gehen und dort die entsprechenden Unterlagen einzusehen. Es ist auch möglich, dies online zu tun, indem man sich an einen Dienstleister wendet, der Zugang zu den Grundbuchdaten hat oder direkt beim Amt eine Anfrage stellt

Was kostet eine Eigentumsumschreibung?

Die Kosten für eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B. dem Grundstückswert, der Art der Umschreibung und den Gebühren des Grundbuchamts. In der Regel werden jedoch Gebühren in Höhe von einigen Hundert Euro erhoben. Selbiges gilt für die Löschung von Einträgen.

Wie lange dauert ein Eintrag ins Grundbuch?

In der Regel dauert es mehrere Wochen, bis ein Eintrag ins Grundbuch vorgenommen wird. Aspekte wie z.B. der Umfang des Eintrags, die Anzahl der beteiligten Parteien und der Bearbeitungsaufwand des Grundbuchamts können die Wartezeit beeinflussen.

Ist man Eigentümer wenn man nicht im Grundbuch steht?

Grundsätzlich gilt, dass das Eigentum an einem Grundstück durch die Eintragung im Grundbuch belegt wird. Dies bedeutet, dass der im Grundbuch eingetragene Eigentümer als rechtmäßiger Eigentümer gilt. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen jemand Eigentum an einem Grundstück hat, obwohl er nicht im Grundbuch eingetragen ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Person das Eigentum an einem Grundstück durch Kauf oder Schenkung erworben hat, aber die Eigentumsumschreibung noch nicht erfolgt ist, oder wenn eine Person das Eigentum an einem Grundstück durch Besitz und Nutzung erworben hat.

Sollten beide Ehepartner im Grundbuch stehen?

Es ist empfehlenswert, dass beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen sind, insbesondere wenn das Grundstück gemeinsam erworben wurde. Dadurch werden die Eigentumsverhältnisse klar geregelt und es wird verhindert, dass es zu Streitigkeiten kommt, falls es zu einer Trennung oder Scheidung kommt. Ein gemeinsam im Grundbuch eingetragenes Eigentum kann auch Vorteile haben, wenn es um die Finanzierung des Grundstücks geht, da beide Ehepartner dann als Kreditnehmer gelten.

Wenn nur einer der Ehepartner während der Ehe im Grundbuch eingetragen ist, hat er die alleinige Entscheidungsgewalt darüber, ob und wann das Haus verkauft werden soll. Dies bedeutet, dass er sowohl während als auch nach der Ehe ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners das Eigentum veräußern kann.

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